Steueränderungen 2024
TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 124 vom August 2024
1. Grundfreibetrag ab 2024
Die maximale Bemessungsgrundlage steigt von EUR 30.000,- auf EUR 33.000,-.
Beispiel: Für einen Einzelunternehmer mit EUR 20.000,- tatsächlichem Jahresgewinn ändert sich nichts,
der steuerpflichtige Gewinn beträgt EUR 17.000,- (20.000 minus 15%).
Bei EUR 35.000,- Jahresgewinn galt in 2023: minus 15% von maximal EUR 30.000, -= - 4.500,-.
Ab 2024 gilt : minus 15% von maximal EUR 33.000,- = - 4.950,-
2. Kirchenbeitrag
Ab 2024 sind maximal EUR 600 statt bisher EUR 400 steuerlich als Sonderausgabe absetzbar.
3. Investitionsfreibetrag
Beispiel: Ein Selbständiger mit Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb erzielt einen Jahresgewinn von EUR 60.000 (nach Abzug der Abschreibung). Er hat EUR 2.000 netto in abnutzbare Sachanlagen investiert (zB Computer oder Büroeinrichtung). Wieviel Investition in $ 14 Wertpapiere ist 2022 bzw. 2024 zu empfehlen?
2022: € 30.000 x 15% Grundfreibetrag= € -4.500
restliche € 30.000 Gewinnanteil x 13% = € - 3.900 davon bereits investiert € 2.000,
empfohlene Investition in $14 Wertpapier: € 1.900
steuerpflichtiger Gewinn: € 51.600
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2024: € 2.000 Sachanlagen-Investition x 10% Investitionsfreibetrag = € - 200
€ 33.000 x 15% Grundfreibetrag= € -4.950
restliche € 26.800 Gewinnanteil x 13% = € - 3.484 davon bereits investiert € 0
empfohlene Investition in $14 Wertpapier oder in Bundesschatz: € 3.484 (kann nach 4 Jahren zurückbezahlt werden)
steuerpflichtiger Gewinn: € 51.366
4. Investitionsfreibetrag für E-Auto
Beispiel 1: Kauf eines Elektro-Autos um brutto € 50.000
steuerl. Anschaffungskosten: € 33.333 ( € 40.000 - € 6.667 Vorsteuerabzug)
Bemessungsgrundlage für IFB: € 33.333
davon 15% Öko-IFB: € 5.000
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Beispiel 2: Kauf eines Elektro-Autos um brutto € 90.000
steuerl. Anschaffungskosten: € 40.000 ( € 40.000 - € 0 Vorsteuerabzug)
Bemessungsgrundlage für IFB: € 40.000
davon 15% Öko-IFB: € 6.000