TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 79 vom Dezember 2017

Inhaltsverzeichnis:

1.SVA-Beiträge, Einkommensteuer und Nettoeinkommen in Prozent des Bruttoeinkommens
2.Abschaffung der Mietvertragsgebühr auf Wohnungsmietverträge ab 11.11.2017
3.Halbierung Ihres Pensionsversicherungsbeitrages wegen Pensionsaufschub

1.    SVA-Beiträge, Einkommensteuer und Nettoeinkommen in Prozent des Bruttoeinkommens

Die folgenden Fragen beschäftigen meiner Erfahrung nach fast jeden Selbstständigen:
Der Jahresgewinn eines Selbstständigen ist gegeben (nach Abzug der SVA-Beiträge, vor Abzug der Einkommensteuer)- wieviel Jahresbruttogehalt (vor Abzug der SV-Beiträge und vor Abzug der Lohnsteuer) entspricht diesem Jahresgewinn?

Angenommen, jemand strebt ein Jahresnettoeinkommen von rund € 30.200,-- (Position 7, Spalte 7 in untenstehender Tabelle) an, wieviel Jahresgewinn muss er dazu erzielen? € 33.717,-.
Wieviel Einkommensteuer und SVA-Beiträge sind bei einem Jahresnettoeinkommen von € 30.176,-- abgezogen worden? Insgesamt € 19.824,- Einkommensteuer (€ 7.441,-) und SVA-Beiträge (€ 12.383,-) wurden abgezogen.

Gewinn vor SVA

50 000,00 €

SVA-Beiträge periodenrein

12 382,63 €

Gewinn

 

37 617,37 €

 -Grundfreibetrag

3 900,00 €

steuerlicher Gewinn

33 717,37 €

 - EST

 

-7 441,00 €

 + Grundfreibetrag

3 900,00 €

Nettoeinkommen

30 176,37 €

 

Wo positionieren Sie sich in untenstehender Tabelle, und welche Position ist Ihr Ziel?
Beispielhaft sind die folgenden Positionen 1 bis 12 angeführt:

Position/ Balken in Graphik

1

2

3

4

5

6

steuerl. Jahresgewinn/ Einkommen (vor EST-Abzug)

11 735,92

16 337,68

19 618,45

22 899,23

26 191,96

29 946,36

Bruttogehälter/ -einkommen

18 000,00

25 000,00

30 000,00

35 000,00

40 000,00

45 000,00

             

Position/ Balken in Graphik

1

2

3

4

5

6

Nettoeinkommen

13 305,56

17 444,94

20 233,94

22 855,95

25 474,96

27 915,36

SVA-Beiträge

4 510,44

6 221,06

7 450,06

8 679,05

9 908,04

11 153,64

EST

184,00

1 334,00

2 316,00

3 465,00

4 617,00

5 931,00

Bruttoeinkommen

18 000,00

25 000,00

30 000,00

35 000,00

40 000,00

45 000,00

             
             

Position/ Balken in Graphik

7

8

9

10

11

12

steuerl. Einkommen (vor EST-Abzug)

33 717,37

41 259,38

48 801,40

57 157,21

67 157,21

77 157,21

Bruttogehälter/ -einkommen

50 000,00

60 000,00

70 000,00

80 000,00

90 000,00

100 000,00

             

Position/ Balken in Graphik

7

8

9

10

11

12

Nettoeinkommen

30 176,37

34 550,38

38 924,40

43 771,21

49 142,21

54 342,21

SVA-Beiträge

12 382,63

14 840,62

17 298,60

18 942,79

18 942,79

18 942,79

EST

7 441,00

10 609,00

13 777,00

17 286,00

21 915,00

26 715,00

Bruttoeinkommen

50 000,00

60 000,00

70 000,00

80 000,00

90 000,00

100 000,00

 

 

 

 

Angenommen, dieser Selbstständige erzielt einen um € 10.000,- höheren Jahresgewinn. Wieviel zusätzliches Jahresnettoeinkommen bleibt davon übrig?

 


 

2.    Abschaffung der Mietvertragsgebühr auf Wohnungsmietverträge ab 11.11.2017

Die Mietvertragsgebühr ist für ab dem 11.11.2017 abgeschlossene Wohnungs­mietverträge abgeschafft worden. Die Gebühr auf Geschäftsraum­mieten wird hingegen weiterhin vorgeschrieben und eingehoben.

 

3.    Halbierung Ihres Pensionsversicherungsbeitrages wegen Pensionsaufschub

 

Selbstständige, die nach Erreichen des Regelpensionsalters noch weiterarbeiten und noch keine Pension beziehen, bezahlen 3 Jahre lang nur den halben Pensionsversicherungs-beitrag.

Voraussetzungen für die Halbierung des Pensionsversicherungsbeitrages gemäß § 27 Abs. 6 GSVG sind:

.) Erreichen des Regelpensionsalters
.) aufrechte GSVG-Pensionsversicherung und
.) noch kein Bezug einer Eigenpension.

Beachten Sie, dass die Halbierung des Pensionsversicherungsbeitrages für maximal drei Jahre möglich ist. Der Selbstständige kann jederzeit in diesen drei Jahren in Pension gehen. Wenn er neben der Pension weiterhin selbstständig tätig ist und sein steuerlicher Gewinn die Versicherungsgrenze überschreitet, fallen allerdings die vollen Pensionsversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge an. Ein Vorteil ist der Pensionsbezug neben dem Gewinn aus selbstständiger Arbeit bzw. Gewerbebetrieb.