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Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 60 vom April 2015
1. Steuerliche Maßnahmen der Steuerreform 2015/2016 (im Entwurfsstadium)
1. Allgemeines
Mit der Steuerreform 2015/2016 soll eine gesamte Steuerentlastung in Höhe von 5,2 Mrd. € erreicht werden. Das entspricht 1,5% des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Ein Betrag im Ausmaß von 4,9 Mrd. € ist für die Einkommensteuerentlastung sowie eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen vorgesehen.
Die Maßnahmen der Steuerreform treten grundsätzlich mit 01.01.2016 in Kraft.
Derzeit wird im BMF an den Details gearbeitet.
Der Beschluss des Steuerreformgesetzes findet im Juli 2015 im Parlament statt.
Quellen: BMF-Text mit eigenen Anmerkungen, Grafiken und Tabellen selbst erstellt
Entlastungen im Überblick:
- Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5% auf 25%
- Erhöhung der Arbeitnehmerabsetzbeträge um 55 € pro Jahr
- Erhöhung der Sozialversicherungserstattung (bisher „Negativsteuer“) für Personen mit geringeren Einkommen von maximal 110 € auf maximal 400 € pro Jahr (als „Arbeitsanreiz“)
- Einführung der Sozialversicherungserstattung für Pensionisten im Ausmaß von maximal 110 € pro Jahr
- 50%-Steuersatz künftig ab 90.000 €, statt wie bisher ab 60.000 €
- Konjunkturpaket (Erweiterung der Forschungsprämie, Senkung der Lohnnebenkosten)
Gegenfinanzierung im Überblick:
- Registrierkassenpflicht (manipulationsgeschützte Apparate) für Unternehmen mit überwiegend (>50%) Barumsätzen ab einem Nettoumsatz von 15.000 € pro Jahr
- Belegerteilungspflicht für jeden Geschäftsfall
- Kontoeinsichtsmöglichkeit durch Prüfungsorgane der Abgabenbehörden
- Einführung eines zentralen Kontenregisters oder Einrichtung vergleichbarer Maßnahmen
- Rückwirkende befristete Meldepflicht von Banken für hohe Barbehebungen oder Auslandstransfers
- Schaffung eines Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes
- Barzahlungsverbot zwischen Unternehmen in der Baubranche
- Verstärkte Bekämpfung des gewerbsmäßigen Pfusches und der Schwarzarbeit
- Verstärkte Bekämpfung des Karussellbetrugs
- Bekämpfung der USt-Hinterziehung im Rahmen des Versandhandels
2. Maßnahmen in der Einkommensteuer
Tarif:
- Anstelle der bisher drei gibt es künftig sechs Steuerstufen. Dadurch ergibt sich eine Abflachung der Progression.
- Für Einkommensanteile über 1 Million € wird befristet ein Steuersatz von 55% eingeführt. (betrifft nur ca. 500 Personen)
Steuertarif ab 1.1.2016
Tabelle 1) Die Einkommensteuerstufen / Lohnsteuerstufen ab 2016
Die Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5% auf 25% entlastet alle Steuerzahler, auch Personen mit einem höheren Jahreseinkommen als € 18.000,-
Die Einkommensteuertarifgrafik befindet sich auf meiner Homepage unter www.meller.biz/index.php/sparen.html
Grafik 2) Einkommensteuerersparnis ab 2016 nach Höhe des Jahreseinkommens
Die Einkommensteuerersparnis beträgt bei € 18.000,- Jahreseinkommen € 805,-,
bei € 30.000,- Jahreseinkommen € 1.321,-,
bei € 50.000,- Jahreseinkommen € 1.634,-
und ab € 90.000,- Jahreseinkommen maximal € 2.355,-, die Einkommensteuerersparnis steigt bei höherem Jahreseinkommen nicht weiter an.
(Ab 1 Mio. € Jahreseinkommen sinkt die Einkommensteuerersparnis für ca. 500 Personen in Österreich wieder auf unter e 2.355,-.)
Grafik 3) Durchschnittssteuersatz ab 2016
Grafik 4) Einkommensteuer ab 2016: absoluter Betrag je nach Jahreseinkommen
Arbeitnehmer, Pensionisten:
- Arbeitnehmerabsetzbetrag wird in den Verkehrsabsetzbetrag integriert (in Summe derzeit 345 €). Der Verkehrsabsetzbetrag wird ab 2016 auf 400 € erhöht.
- Erhöhung des Pendlerzuschlages für geringverdienende Pendlerinnen und Pendler
- Erstattung von 50% der Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdiener (max. 400 €/Jahr für Arbeitnehmer; max. 110 €/Jahr für Pensionisten)
- Der Sachbezug bei PKW mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 120 g/km wird auf 2% der Anschaffungskosten erhöht (betrifft mehr als die Hälfte der Firmenautos); für auch privat genutzte Dienstfahrzeuge mit Elektromotor wird zukünftig kein Sachbezug angesetzt.
Familien:
- Der Kinderfreibetrag wird auf 440 € verdoppelt.
- Die Familienbeihilfe ist bereits (beginnend seit 1. 7. 2014) schrittweise bis 2018 erhöht worden.
Topf-Sonderausgaben:
- Abschaffung des Topf-Sonderausgabenabzuges ab einem bestimmten Stichtag.
- Der Topf-Sonderausgabenabzug für Verträge, die zum Stichtag bereits bestehen, bleibt noch maximal 5 Jahre erhalten.
Kapitalertragsteuer:
- Die Kapitalertragsteuer wird auf 27,5% erhöht (50% des Spitzensteuersatzes von 55%).
- ausgenommen von der Erhöhung ist die Kapitalertragsteuer auf Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten (vor allem Sparbuch- und Kontozinsen).
Immobilien:
- Für Gebäude im Betriebsvermögen gilt ab 1. 1. 2016 ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5% (statt bisher 2%, 2,5% oder 3%).
- Die Verteilung von Instandsetzungsaufwendungen wird von 10 auf 15 Jahre verlängert.
- Die Vermutung des Anteils von Grund und Boden bei einem bebauten Grundstück wird den aktuellen Gegebenheiten angepasst. (Erhöhung des geschätzten Grundanteils bei Wohnungen von 20% auf 25%-30%, der Grundanteil wird nicht abgeschrieben)
- Die Immobilienertragsteuer wird von 25% auf 30% angehoben.
- Bei Immobilienveräußerungen darf kein Inflationsabschlag mehr berücksichtigt werden, dadurch wird die Bemessungsgrundlage für die Immobilienertragsteuer erhöht.
Wirtschaft:
- Die Forschungsprämie wird von 10% auf 12% erhöht.
- Die steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird von 1.460 € auf 3.000 € pro Jahr erhöht.
- Eine Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler sowie Forscher soll eingeführt werden.
- Bei kapitalistischen Personengesellschaften wird eine Verlustverrechnungsbremse vorgesehen.
- Die steuerlichen Vorschriften zur Einlagenrückgewähr werden angepasst.
- Der Bildungsfreibetrag und die Bildungsprämie werden gestrichen. Dadurch sollen „Mitnahmeeffekte“ von Unternehmen verhindert werden, Mitnahmeeffekt bei der Bildungskarenz und dem Weiterbildungsgeld werden hingegen nicht vermutet.
3. Maßnahmen in der Umsatzsteuer
- Erhöhung des Umsatzsteuersatz von 10% bzw. 12% auf 13% ab dem 1. 1. 2016 für: lebende Tiere etc., Saatgut etc., Pflanzen etc., kulturelle Dienstleistungen, Futtermittel, Holz, Jugendbetreuung, nationaler Luftverkehr, Bäder, Museen etc., Tiergärten etc., Filmvorführung etc., Ab-Hof-Verkauf von Wein; ab 1. 4. 2016 für Beherbergung.
4. Maßnahmen in der Grunderwerbsteuer
Die Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Grundstücksübertragung wird auf Verkehrswerte umgestellt (statt bisher 3-facher Einheitswert); diese Verkehrswerte sollen auch pauschal ermittelt werden können. Dagegen gilt bei unentgeltlichen Übertragungen in der Land- und Forstwirtschaft weiterhin der einfache Einheitswert.
Der Einheitstarif (3,5%) wird auf einen Stufentarif umgestellt:
bis zu 250.000 €: 0,5%,
bis zu 400.000 €: 2,0%
darüber: 3,5%.
Der Freibetrag für die altersbedingte unentgeltliche Betriebsübertragung wird von 365.000 € auf 900.000 € erhöht. Für Härtefälle insbesondere im Tourismusbereich sollen noch Lösungen erarbeitet werden.
5. Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug:
- Registrierkassenpflicht:· Betriebe mit überwiegend Barumsätzen müssen ab einem Nettoumsatz von 15.000 € pro Jahr ihre Einzelumsätze verpflichtend mit einer Registrierkasse aufzeichnen.
- Jede Registrierkasse ist mit einer technischen Sicherheitslösung gegen Manipulationen zu schützen.
- Für die Anschaffung einer Registrierkasse wird eine Prämie von bis zu 200 € ausbezahlt. Die Aufwendungen können im Jahr der Anschaffung jedenfalls abgesetzt werden.
- Für jeden Geschäftsfall muss ein Beleg erteilt werden (Belegerteilungspflicht).
- Die Kalte-Hände-Regelung wird auf einen Nettoumsatz von max. 30.000 € beschränkt.
- „kleine Vereinsfeste“ dürfen ihre Umsätze weiterhin mittels Kassasturz ermitteln.
Konteneinsicht
- Zukünftig soll aus Anlass einer abgabenbehördlichen Prüfung (z.B. Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, GPLA) die Einsichtnahme in bestehende Kontenverbindungen möglich sein.
- Einführung eines zentralen Kontenregisters oder Einrichtung vergleichbarer Maßnahmen zur Gewährleistung eines effizienten Vollzugs
- Als Begleitmaßnahmen sollten die Banken befristetet zur Mitteilung höherer Kapitalabflüsse (Barbehebungen, Verschiebungen ins Ausland) verpflichtet werden –
und zwar bereits für Zeiträume vor dem Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes.
Sozialbetrugsbekämpfung
- Der sogenannte Anmeldungskauf soll durch strukturierte Datenanalyse der Gebietskrankenkassen und die verbesserte Zusammenarbeit von Behörden zurückgedrängt werden.
- Die Ausstellung von Scheinrechnungen soll im Baubereich durch Barzahlungsverbot (mit Ausnahmen für Kleinstbeträge) im B2B Bereich bekämpft werden.
- Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus und des gewerbsmäßigen Pfusches soll durch verstärkte Kontrollmaßnahmen bekämpft werden.
2. Steuersünder zahlten 2014 knapp € 132 Mio. an Strafen
Quelle: Linde SWK News Nr 8994 vom 28.4.2015, APA
Laut einer Anfragebeantwortung des Finanzministers flossen im Jahr 2014 € 131,7 Mio. an Strafzahlungen aus Finanzstrafverfahren an den österreichischen Staat, die Steuersündern abgeknöpft worden sind. Die Summe umfasst die von Verwaltungsbehörden und Gerichten festgesetzten Strafen. Sie war mehr als doppelt so hoch wie 2013 (€ 58,35 Mio.). Dabei ist die Zahl der mit Bestrafung oder Verwarnung abgeschlossenen Fälle gesunken – von 9.458 auf 9.009. 1.077 Fälle wurden eingestellt.
Die eingehobenen Strafen wegen Abgabenverkürzungen waren in den vergangenen Jahren stetig gesunken: 2005 etwa waren noch 179,5 Mio. Euro kassiert worden, 2010 dann 140,5 Mio. Euro. 2011 lag die Summe bei 83,9 Mio. Euro und 2012 bei 70 Mio. Euro. 2013 sank der Betrag weiter auf 58 Mio. Euro, erstmals 2014 stiegen die Strafen auf 132 Mio. Euro an.
Die Zahl der Selbstanzeigen belief sich im Jahr 2014 auf 14.005, davon waren 13.676 strafbefreiend. Nur drei Jahre vorher lag die Zahl der Selbstanzeigen bei knapp der Hälfte.