TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 58 vom Oktober 2014

1.   Freibetrag für investierte Gewinne ab 2014: für neue Sachanlagen und für Wohnbauanleihen

Seit März 2014 ermöglichen entweder Investitionen in neue Sachanlagen oder Investitionen in Wohnbauanleihen einen Freibetrag für investierte Gewinne. Begünstigte Investitionen sind also möglich in:

1. wie bisher: neue (ungebrauchte) abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die inländischen Betrieben oder Betriebsstätten zuzurechnen sind, wenn der Betrieb der Erzielung von Einkünften aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft dient.

2. neu ab 2014: Wohnbauanleihen, die dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden. Wohnbauanleihen sind Wandelschuldverschreibungen, die von
a) Aktiengesellschaften im Sinne des § 1 Abs 2 des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr 253/1993, in der jeweils geltenden Fassung, oder von
b) diesen vergleichbaren Aktiengesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, ausgegeben worden sind und der Förderung des Wohnbaus in Österreich entsprechend den Vorschriften des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr 253/1993, in der jeweils geltenden Fassung, dienen.

Bis 2013 mit dem Freibetrag für investierte Gewinne begünstigte Investitionen in Einlagen auf Bundesschatz, Investmentfonds im Sinne des § 14 EStG und Anleihen sind ab 2014 nicht mehr begünstigt. Eine solche Investition ist nicht verboten, aber sie führt nicht mehr zu einem Freibetrag für investierte Gewinne.

Falls Sie sich für eine Investition in eine Wohnbauanleihe entscheiden, dann empfehle ich Ihnen, ein eigenes betriebliches Wertpapierdepot zu eröffnen, das vom privaten Depot getrennt ist. Damit kann die Einhaltung der vierjährigen Behaltefrist übersichtlich dokumentiert werden.

Hervorheben möchte ich die Tatsache, daß das Volumen der neu emittierten und der an der Börse gehandelten Wohnbauanleihen voraussichtlich zu niedrig sein wird für die Investitionen aller bilanzierenden Einzelunternehmen und Personengesellschaften und Einnahmen-Ausgaben-Rechner unter der Annahme, daß die Investitionen 2014 gleich hoch sein werden wie die im Jahr 2013 in Wertpapiere getätigten Investitionen (zur Erlangung des Freibetrags für investierte Gewinne von Wertpapierinvestitionen).

Deshalb nochmals meine Empfehlung: Berechnen Sie anhand Ihrer Buchhaltung 2014 möglichst rasch, ob und wieviel Sie im Jahr 2014 in Wohnbauanleihen investieren möchten. Ein Kursanstieg der an der Börse gehandelten Wohnbauanleihen ist möglich, falls zahlreiche Unternehmen zum Jahresende Wohnbauanleihen kauft. Gerne unterstütze ich Sie bei dieser Berechnung, wieviel Sie im Jahr 2014 bereits investiert haben und wieviel an zusätzlichen Investitionen in Sachanlagen oder in Wohnbauanleihen möglich ist.

Beispiel: Eine Psychotherapeutin (Einzelunternehmerin) hat von 1-10/2014 einen Gewinn von
€ 37.000,- erzielt. Für 11-12/2014 prognostiziert sie einen Gewinn von € 8.000,-.

     

Investition in

Einkünfte aus selbständiger Arbeit 2014

 

Investition in

neue

   

Wohnbauanleihe

Sachanlagen

erwarteter Gewinn vor Gewinnfreibetrag

45.000,00

45.000,00

45.000,00

13% Grundfreibetrag

-3.900,00

-3.900,00

-3.900,00

restlicher investitionsbedingter
Gewinnfreibetrag

 

-1.950,00

-1.950,00

Summe der Anlagenabschreibung
über die gesamte Nutzungsdauer

 

 

-1.950,00

Steuerbemessungsgrundlage

41.100,00

39.150,00

37.200,00

Einkommensteuer

12.067,50

11.224,82

10.382,14

erforderliche Investionen für
investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

 

1.950,00

1.950,00

Steuerersparnis aufgrund von Investition

 

-842,68

-1.685,36

Spitzensteuersatz

 

43,2%

43,2%

Steuerersparnis in % der Investitionssumme

 

 

86,4%

Die maximal steuerbegünstigten Investitionen 2014 betragen insgesamt € 2.600,-. Ihre bisherigen Investitionen 1-10/2014 betragen € 0,-. Sie kann also noch € 1.950,- in Wohnbauanleihen oder in einen neuen Gegenstand des Sachanlagevermögens investieren.

Nähere Informationen zur Investition in Wohnbauanleihen finden Sie in folgendem Steuernewsletter von mir:
http://www.meller.biz/index.php/id-2014-04-2014-04-FBiG-Wohnbauanleihe-Grunderwerbsteuer-ab-2014.html

Die vierjährige Behaltefrist gilt vorbehaltlich § 10 Abs 5 Z 2 und Z 3 EStG:

Z 2: Im Fall des Ausscheidens von Wohnbauanleihen unterbleibt insoweit der gewinnerhöhende Ansatz, als im Jahr des Ausscheidens neue abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter angeschafft werden (Ersatzbeschaffung).

Z 3:      Werden Wohnbauanleihen, für die ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen wurde, vorzeitig getilgt, können zur Vermeidung einer Nachversteuerung anstelle begünstigter körperlicher Wirtschaftsgüter innerhalb von zwei Monaten nach der vorzeitigen Tilgung auch Wohnbauanleihen angeschafft werden (Wohnbauanleihen-Ersatzbeschaffung.