TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 93 vom April 2020

Seit April 2020 sind Anträge in der Phase 2 des Härtefallfonds zulässig. Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmen können im Internet Anträge auf Zuschüsse stellen. Man muss nachweisen, dass man
1) durch die Corona-Krise wirtschaftlich bedroht ist, weil man die Kosten nicht mehr tragen kann,
2) das Geschäft behördlich schließen musste oder
3) der Umsatz um mehr als die Hälfte eingebrochen ist.
Beispiele für betroffene Branchen: Physiotherapeuten, Fremdsprachentrainer, Friseure.
In der Phase 1 betrugt der Zuschuss pauschal 500 € oder 1.000 €.

Nun sollen in der Phase 2 in der Regel 80% (bei niedrigen Einkommen 90%) der Nettoeinkommens-Verluste ausgeglichen werden, der Zuschuss beträgt maximal € 2.000,- pro Monat bzw. € 6.000,- für drei Monate. Anspruchsberechtigt sind gewerbliche Ein-Personen-Unternehmen, neue Selbständige, freie Dienstnehmer und Betriebe mit maximal 9 Mitarbeitern.

 

Seit April2020 und bis 31.12.2020 kann ein Antrag zur Geltendmachung einer Förderung gemäß Härtefall-Fonds Phase 2 online unter
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html#heading_uebersicht
eingebracht werden. Im Online-Antragsformular (Muster im Internet unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html#heading_uebersicht Punkt 1 abrufbar) werden einige Berechnungen automatisiert durchgeführt.

Inhaltsverzeichnis:
1) Vorbereitung auf die Antragstellung
2) Muss der Antrag für den Härtefall-Fonds Phase 2 nur einmal gestellt werden oder jeweils monatlich?
3) Berechnungsbeispiel
4) Anmerkungen, welche Unklarheiten sich bereits gezeigt haben
5) Angebot meiner Steuerberatungskanzlei betreffend Ihre Antragstellung
6) Kritik

1) Vorbereitung auf die Antragstellung

Die Kennzahl im Unternehmensregister (KUR-Abfrage) kann abgefragt werden unter https://www.ersb.gv.at/ersb/faces/ErsbMain.xhtml

Es ist kein Eintrag einer KUR-Nummer erforderlich für den Antrag auf Zuschuss aus dem Härtefallfonds.

Die GLN-Nummer (Global Network Nummer) kann im WKO-Firmen A-Z unter https://www.wko.at/ abgefragt werden.

 

Ermittlung der Betriebseinnahmen des Betrachtungszeitraums
Es genügt das Aufsummieren der Einnahmen vom 16.03.-15.04.2020,
diese Einnahmen können Sie anhand Ihres Bankkontoauszugs und Ihrer Bar-Einnahmen über diesen Zeitraum errechnen, das Erstellen der Buchhaltung für März und April ist dafür nicht erforderlich
Wenn alle Einnahmen 20% Umsatzsteuer enthalten, dann ist die Umrechnung erforderlich: Bruttoeinnahmen / 1,20 = Nettoeinnahmen

Netto-Nebeneinkünfte (netto) des Betrachtungszeitraums (Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, unselbständiger Arbeit nach Abzug der Einkommensteuer/ Lohnsteuer): Dazu ist zu beachten, dass aus Vereinfachungsgründen die Nebeneinkünfte desjenigen Kalendermonats herangezogen werden, in welchem der Betrachtungszeitraum beginnt (d.h. wahrscheinlich der April). Aus Vereinfachungsgründen kann der durchschnittliche Steuersatz des Vergleichsjahres für die Ermittlung der Netto-Nebeneinkünfte herangezogen werden. Der Durchschnittssteuersatz kann aus dem Einkommensteuerbescheid abgeleitet werden:
Einkommensteuer dividiert durch Einkommen = Durchschnittsteuersatz. 

Überlegung: Welcher Steuerbescheid aus Vorjahren ist für die Antragstellung vorteilhaft? Möglicherweise ist es sinnvoll, die Steuererklärung 2019 zu erstellen und auf den Steuerbescheid 2019 zu warten, um einen entsprechenden Umsatzrückgang darstellen zu können.

Weiters werden bei Antragstellung folgende Daten benötigt:
Finanzamts- und Steuernummer
Sozialversicherungsnummer
Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) oder eine Global Location Number (GLN)
Für Förderungswerber, die über keine KUR oder GLN verfügen, genügt die Angabe der Steuernummer und Sozialversicherungsnummer in Österreich.

2) Muss der Antrag für den Härtefall-Fonds Phase 2 nur einmal gestellt werden oder jeweils monatlich?

Der Antrag ist für jeden der drei Betrachtungszeiträume im Nachhinein zu stellen, da die Förderhöhe unterschiedlich sein kann. Es gibt folgende drei Betrachtungszeiträume:

  • Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 – 15. April 2020
  • Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 – 15. Mai 2020
  • Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 – 15. Juni 2020

3) Berechnungsbeispiel


A hat ein Einzelunternehmen, die Gewinnberechnung erfolgt mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Im Zeitraum von 16.3.2020 bis 15.4.2020 hat er einen dramatischen Umsatzeinbruch erlitten: Der Umsatz beträgt für diesen Zeitraum nur 1.800 €. Im letzten Einkommensteuerbescheid sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb von 25.000 € und Einkünfte aus Vermietung von 5.000 € ausgewiesen. Die auf das Einkommen entfallende Einkommensteuer beträgt 5.930 €, daraus ergibt sich ein Durchschnittssteuersatz von gerundet 20% (rund 6.000 € / 30.000 €)

Das Nettoeinkommen des Vergleichszeitraumes beträgt: 25.000 € - 5.000 € (20% Steuer auf gewerbliche Einkünfte) = 20.000 €

Das monatliche Nettoeinkommen des Vergleichszeitraums (volles Wirtschaftsjahr) beträgt: 1.666,67 € (20.000  € / 12).

Die Umsatzrentabilität ist wie folgt zu ermitteln: Der Umsatz (abgeleitet aus den Einnahmen-Kennzahlen 9040 und 9050 aus der Beilage E 1a) beträgt im Jahr 2018 80.000 €. Daraus ergibt sich eine Umsatzrentabilität von 25% (Nettoeinkommen 20.000 € / Umsatz 80.000 € x 100).

Das Nettoeinkommen des Betrachtungszeitraums beträgt: 450 € (1.800 € x 25%)

Nettoeinkommen des Vergleichszeitraums                          € 1.666.67
– Nettoeinkommen des Betrachtungszeitraums                   €  -450,00
Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt               € 1.216,67

Die Höhe der Umsatzrentabilität muss nicht selbst berechnet werden, auch die Höhe des Zuschusses nicht.

4) Anmerkungen, welche Unklarheiten sich bereits gezeigt haben

a) Mitunternehmerschaften (OG, KG, GesnbR): Für die Berechnung der Förderung wird (automatisiert) der Umsatz des Vergleichszeitraumes herangezogen. Bei Mitunternehmerschaften ist der anteilige Umsatz nicht ohne weiteres ermittelbar bzw. aus der Steuererklärung ablesbar.

b) Leistungen aus Phase 1 werden auf die maximale Förderhöhe in Phase 2 angerechnet. Da die Leistung in Phase 1 vergleichsweise hoch war, ist es denkbar, dass sich für Phase 2 keine weitere Förderung ergibt.

Unentbehrlich ist die Lektüre der FAQ-Seite der WKÖ
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html#heading_uebersicht

 

5) Angebot meiner Steuerberatungskanzlei betreffend Ihre Antragstellung


Härtefallfonds-Zuschuss-Antrag für einen Betrachtungszeitraum,
Berechnen und Ausfüllen Ihres Antragsformulars € 95,00 +20% UST = € 114,00

Honorar-Vorauszahlung ist erforderlich.

weitere Infos unter
https://www.meller.biz/index.php/haertefallfonds-zuschuss-sva-2020.html

6) Kritik

In den USA ist schnelle Hilfe unbürokratisch geregelt worden. In Österreich wurde eine extrem komplizierte Regelung vorgenommen, die eine zusätzliche bürokratische Hürde darstellt.
Es sind mehrere Berechnungs-Varianten möglich, die Optimierung des Antrags bindet geistige Energie des Antragstellers und verursacht einen enormen Zeitaufwand für den Antragsteller und für die Steuerberater.

Lesen Sie zum Vergleich den folgenden Artikel aus dem Guardian:

Are US taxpayers really going to get direct checks from the government?
Yes. The plan is for individuals to get up to $1,200 and married couples to get up to $2,400, plus an additional $500 for each child. The size of a check would diminish gradually for those whose income is above $75,000, while individuals earning more than $99,000 and couples earning more than $198,000 will not be getting any checks. The checks will be based on a household or individual’s 2018 tax return unless they filed their 2019 tax return, in which case it will be based on their 2019 return.
The bill earmarks $250bn for the checks.

https://www.theguardian.com/world/2020/mar/23/coronavirus-us-bailout-what-you-need-to-know

Österreich ist den Weg eines dreimal hintereinander erforderlichen monatlichen Antrags gegangen. Ausgehend von den erzielten Einnahmen exklusive UST für einen vom Kalendermonat abweichenden Zeitraum 16.03.-15.04.2020 soll die Umsatzrendite der Vorperiode angewendet werden, um den Gewinn zu berechnen und der Steuersatz der Vorperiode angewendet werden, um das Nettoeinkommen zu berechnen. Für Steuerberater ist das leicht verständlich, aber für den steuerlichen Laien ist der Rechengang durchaus anspruchsvoll. Die Härtefall-Fonds-Förderrichtlinien für Phase 2 umfassen ohne Inhaltsverzeichnis 10 A4-Seiten. Diese Berechnung soll dreimal durchgeführt werden. Der Härtefallsfonds-Zuschuss ist dann durchaus hart erarbeitet.