Steht Ihnen die Erstellung Ihres nächsten Jahresabschlusses bzw. Ihrer nächsten Bilanz bevor? Arbeiten Sie dazu mit jemandem zusammen, der die Anforderungen eines GmbH-Geschäftsführers an die steuerlichen Rahmenbedingungen bestens kennt?

Ich betreue bereits zahlreiche GmbHs, viele davon aufgrund der freundlichen Weiterempfehlung durch meine Klienten. Ich biete Ihnen Betreuung mit Schwerpunkt auf

  • Steueroptimale Gestaltung Ihres Einkommens und des GmbH-Gewinns
  • Steueroptimale Verteilung des Gewinns auf mehrere Jahre durch Ausnutzen vorhandener Bewertungsspielräume
  • Zeitnahe Bilanzierung nach Ihrem Bilanzstichtag
  • Kontinuität in der Beratung: Ich berate meine Klienten selbst und überlasse die Beratung nicht oftmals wechselnden Mitarbeitern.

Gerne lade ich Sie zu einem unverbindlichen Informationsgespräch ein. Für Ihren persönlichen Termin rufen Sie mich einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail an hannes.meller@meller.co.at.

 

Steueroptimierung der GmbH-Gesellschafter

Die Gesamtsteuerbelastung aus Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer beträgt rund 45,6%, bei voller Ausschüttung des gesamten Bilanzgewinns erhalten die Gesellschafter netto 54,4% des Bilanzgewinns.

In der Praxis kann jedoch niemals der volle Bilanzgewinn ausgeschüttet werden, weil das Eigenkapital im Anlagevermögen gebunden ist, in Lieferforderungen und im Handelswarenvorrat. Bei einigen Dienstleistungsfirmen werden zur periodenreinen Gewinnermittlung noch nicht abrechenbare Leistungen als Aktivposten angesetzt, die den Gewinn erhöhen – dieser Teil des Gewinns kann ebenfalls nicht ausgeschüttet werden.

Wenn die GmbH eine Anlageninvestition in einigen Jahren plant, z.B. Büroeinrichtung oder ein neues Firmenauto, so kann sie einige Jahre lang weniger Gewinnausschüttungen vornehmen und einen Teil des Gewinns einbehalten, man nennt das „thesaurieren“. Dieser thesaurierte Gewinn kostet so nur 25% Körperschaftsteure und kann aus dem Unternehmen investiert werden.

Ein Einzelunternehmen oder die Gesellschafter einer Personengesellschaft versteuern immer den vollen Jahresgewinn, auch wenn der Gewinn für eine zukünftige Investition thesauriert wird.

Aufgabe der Steueroptimierung zwischen der GmbH und dem Einkommen des Gesellschafter-Geschäftsführers ist es, die Grenzsteuersätze ca. gleich hoch zu halten.

Einkommensteuersätze (Stand 2020, 2021)

Jahreseinkommen
brutto in €


Grenzsteuersatz

bis 11.000

0%

11.000 bis 18.000

20%

18.000 bis 31.000

35%

31.000 bis 60.000

42%

60.000 bis 90.000

48%

90.000 bis 1.000.000

50%


Das Jahreseinkommen des Gesellschafter-Geschäftsführers sollte zwischen 31.000 € und 60.000 € liegen, dann beträgt der Grenzsteuersatz, der auf jede weitere Einkommenserhöhung anfällt, 42% und ist damit ca. gleich hoch wie die Summe aus Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer von 45,63%, siehe die Berechnung weiter oben im Text.

Die Sozialversicherungsbeiträge des Gesellschafters an die SVS müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Die Geschäftsführerbezüge kosten Lohnnebenkosten. Ein Vorteil einer Reduktion zu hoher Geschäftsführerbezüge des Gesellschafters ist eine Reduktion der Lohnnebenkosten, die auf die Geschäftsführerhonorare anfallen.

An Lohnnebenkosten fallen an:

4,5% Dienstgeberbeitrag
3,0% Kommunalsteuer
7,5% Summe für Ziviltechniker-GmbHs
0,38% Dienstgeberzuschlag (Wien, NÖ)
7,88% Summe

Ein Nachteil einer Reduktion der Geschäftsführerbezüge des Gesellschafters ist die niedrigere monatliche Auszahlung an den Gesellschafter, die Gewinnausschüttung kann erst nach der Bilanzerstellung erfolgen.

Meiner Meinung nach sind bedeutende Vorteile einer GmbH, dass die Auszahlung eines konstanten Geschäftsführerbezugs möglich ist - so erzielt der Geschäftsführer jedes Jahr ein ungefähr gleich hohes Einkommen. Eine GmbH kann schwankende Umsätze und Jahresgewinne ausgleichen und abfedern, wenn sie ausreichend mit Kapital ausgestattet wurde. Die GmbH ist eine sehr übersichtliche Rechtsform, da sie die Trennung der Firma von der Person des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer ermöglicht.

Hinsichtlich Nachfolgeplanung ermöglicht es eine GmbH, einen tüchtigen Mitarbeiter (eine Mitarbeiterin) zu einem zweiten Geschäftsführer zu bestellen und ihm/ ihr GmbH-Anteile zu verkaufen.