TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 120 vom November 2023
Energiekostenzuschuss bzw. Energiekostenpauschale
https://www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale.html
Die Energiekostenpauschale beträgt häufig EUR 410,00.
Die Antragsfrist endet am 30. November 2023.
Eine Antragstellung durch den Steuerberater ist aus technischen Gründen vom Zuschuss-Geber nicht vorgesehen und nicht möglich.
weiter Informationen: Die Energiekostenpauschale für Unternehmen ist eine Pauschalförderung für Unternehmen in der Höhe zwischen EUR 110,00 und EUR 2.475,00, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz 2022.
Dieser Ersatz für gestiegene Energiekosten (Betriebsausgaben) ist eine steuerpflichtige Betriebseinnahme.
Die Umsatzsteuer ist Null (mangels Leistungsaustausch).
Voraussetzung für die Beantragung der Energiekostenpauschale über das USP
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb-
Einkünfte aus selbständiger Arbeit berechtigen nicht zum Antrag. - Das Vorliegen eines Umsatzsteuerbescheids für das Jahr 2022
- Umsätze lt. Umsatzsteuerbescheid 2022 zwischen € 10.000 und € 400.000
- Eine gültige Handy-Signatur bzw. ID Austria
- Eine Registrierung Ihres Unternehmens im USP
Vor der Registrierung im USP ist eine Anmeldung zu Finanzonline erforderlich, weitere Informationen dazu stehen unter
https://www.meller.biz/index.php/anmeldung-zu-finanzonline.html - Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts "Förderung beantragen" für das Service "Energiekostenpauschale für Unternehmen" durch die USP-Administratorin/den USP-Administrator Ihres Unternehmens
- Eine korrekte Klassifikation Ihres Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code)
Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie sich für Beantragung der Energiekostenpauschale nur noch mittels Handy-Signatur bzw. ID Austria im USP anmelden und das online- Formular ausfüllen.