TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 107 vom April 2021
Antragsfrist für den Ausfallsbonus für Nov. 2020, Dez. 2020 und Jänner 2021 endet am 15.04.2021
Als weitere Hilfsmaßnahme für Unternehmer, die einen durch die Corona-Krise verursachten Umsatzrückgang erlitten haben, kommt der Ausfallsbonus in Betracht.
Dieser kann wahlweise mit einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 kombiniert werden und soll rasch finanzielle Hilfe bieten.
Unternehmen mit
− Sitz oder Betriebsstätte in Österreich mit
− operativer Tätigkeit in Österreich (keine Vermögensverwaltung), die
− betriebliche Einkünfte iSd §§ 22 oder 23 EStG (keine Mieteinkünfte) erzielen
und einem Umsatzausfall von zumindest 40 % pro Kalendermonat betroffen sind,
sind antragsberechtigt. Der Umsatzausfall muss durch die Corona-Krise verursacht worden sein. Missbräuchlich vorgenommene zeitliche Verschiebungen der Umsätze werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Die Antragstellung in Finanzonline ist möglich für November 2020 bis Juni 2021.
Antragsfristen:
1) 15.04.2021 für Ausfallsbonus für Nov. 2020, Dez. 2020 und Jänner 2021
2) 15.05.2021 für Ausfallsbonus für Feb. 2021
3) 15.06.2021 für Ausfallsbonus für März 2021
4) 15.07.2021 für Ausfallsbonus für April 2021
5) 15.08.2021 für Ausfallsbonus für Mai 2021
6) 15.09.2021 für Ausfallsbonus für Juni 2021
Übersicht über die Vergleichszeiträume:
Ausfallsbonus für |
Vergleichszeitraum |
Nov. 2020 |
Nov. 2019 |
Dez. 2020 |
Dez. 2019 |
Jänner 2021 |
Jänner 2020 |
Feb. 2021 |
Feb. 2020 |
März 2021 |
März 2019 |
April 2021 |
April 2019 |
Mai 2021 |
Mai 2019 |
Juni 2021 |
Juni 2019 |
Honorar für die Berechnung des Ausfallsbonus und Antragstellung: € 95 +20% USt
Variante: Falls die Auszahlung eines Vorschusses auf den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt wird, so muss dann auch die Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 erfolgen.