TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 111 vom Oktober 2021

 

Inhalt:
1) Akontozahlung für SV-Beiträge 2021 an die SVS überweisen, um die Einkommensteuer 2021 zu reduzieren
2) Zustellung der Finanzamts-Buchungsmitteilungen und Zahlungsaufforderungen in Finanzonline



1) Akontozahlung für SV-Beiträge 2021 an die SVS überweisen, um die Einkommensteuer 2021 zu reduzieren

Immer wieder höre ich die Aussage von Selbständigen:
Es ist so schwierig, die Übersicht zu behalten: Wieviel von dem Geld auf meinem Konto bleibt jetzt mir übrig, und wieviel muss ich nächstes oder übernächstes Jahr noch an das Finanzamt und an die SVS bezahlen? Ein Bekannter von mir hat in 2021 eine SV-Nachzahlung für 2018 und 2019 zu bezahlen, und der hat überhaupt nicht mit einer so hohen Nachzahlung gerechnet! Sein Steuerberater hat ihm das nicht vorgerechnet, der schickt die Steuererklärung überhaupt nur per E-Mail und telefoniert ganz kurz mit ihm.“

Um eine so negative Überraschung zu vermeiden, ist es wichtig, eine laufende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EA-Rechnung) zu führen und ca. ein halbes Jahr nach Jahresende den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bei meiner Steuerberatungskanzlei erstellen zu lassen, damit wir die Einkommensteuer, die endgültigen SV-Beiträge inkl. SV-Nachzahlung bzw. -gutschrift und Ihr Jahresnettoeinkommen zu berechnen.

Im Idealfall haben Sie zwei Bankkonten, ein Geschäfts- und ein Privatkonto. Sie überweisen einmal monatlich ein Zwölftel Ihres voraussichtlichen Jahresnettoeinkommens vom Geschäftskonto auf Ihr Privatkonto und Sie beauftragen Ihren Steuerberater, darauf zu achten, dass Ihre SV-Beiträge jedes Jahr ca. richtig eingestuft sind.

Leider ist es erforderlich, jedes Jahr auf‘s Neue die passende Einstufung der SV-Beiträge zu beantragen. In den ersten drei Jahren der Selbständigkeit sind die SV-Beiträge automatisch auf Mindest-Beitragsgrundlage eingestuft. Wenn Sie vom Beginn weg Gewinne erzielen, dann ist das zu niedrig.
Im 4. Jahr ist man auf Basis des 1. Jahres, im 5. Jahr auf Basis des 2. Jahres eingestuft usw. Wenn Sie z.B. im 3. Jahr Ihrer Selbständigkeit 2018 € 1.500,00 endgültige SV-Beitragsgrundlage hatten, dann wird durch Multiplikation mit 1,086 die vorläufige Beitragsgrundlage von € 1.629,00 berechnet.
Falls jedoch im 6. Jahr im Vergleich zum 3. Jahr Ihr Jahresgewinn nicht um den Aktualisierungsfaktor der SVS von 8,6% gestiegen, dann ist ein Herabsetzungsantrag der SV-Beiträge zu empfehlen.

Eine Einstufung der SV-Beiträge, die zum Gewinn des laufenden Jahres passt, ist zu empfehlen, damit die SV-Beiträge die Einkommensteuer bereits des laufenden Jahres reduzieren, nicht erst die SV-Beiträge des nächsten oder übernächsten Jahres.

Einige Selbständige haben Schwierigkeiten, die SV-Nachzahlungen zu finanzieren, vor allem, wenn die SV-Nachzahlung höher ausfüllt. Da hilft es präventiv, in passender Höhe SV-Beiträge im laufenden Jahr zu entrichten, da so eine allfällige SV-Nachzahlung niedrig gehalten werden kann.

 

Was können Sie tun, wenn Sie erst im 4. Quartal feststellen, dass Sie für das aktuelle Jahr in der SV zu niedrig eingestuft sind? Eine Erhöhung der SV-Beiträge ist nur bis Anfang Oktober möglich, aber Sie können eine freiwillige Akontozahlung in Höhe der voraussichtlichen SV-Nachzahlung für das laufende Jahr an die SVS überweisen.

Voraussetzung dafür ist allerdings eine aktuelle EA-Rechnung 01-09/2021 und eine Schätzung des Gewinns im 4. Quartals.

Weitergehende Überlegungen zu diesem Thema finden Sie auch auf meiner Webseite unter
https://www.meller.biz/index.php/sv-werte-2020-aktuelle-buchhaltung.html

 


2) Zustellung der Finanzamts-Buchungsmitteilungen und Zahlungsaufforderungen in Finanzonline

In Finanzonline unter dem Menü „Hauptseite“ im Unterpunkt „Benachrichtigungseinstellungen“
können Sie die Zustellung von Bescheiden, Buchungsmitteilungen und vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorschreibungen in die Databox aktivieren, und zwar in der Zeile:

 

                „Elektronische Zustellung ist aktiviert (Beachten Sie auch die Erläuterungen in der Hilfe)

 

Achten Sie jedoch unbedingt darauf, den folgenden Punkt anzuhaken und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben:


Ich möchte eine E-Mail-Verständigung bei behördlichen Zustellungen in die Nachrichten erhalten.

 

Ansonsten werden Zahlungsaufforderungen in Finanzonline in die Databox zugestellt und die Beschwerdefrist gegen den Steuerbescheid und die Zahlungsaufforderung beginnt am ersten Tag der Zustellung in Finanzonline zu laufen. Falls Sie nicht regelmäßig in Finanzonline die Databox abrufen, dann könnten Sie die Zustellung von Zahlungsaufforderungen leicht übersehen.

Wenn Sie allerdings Klient bei mir sind, dann werde ich in Finanzonline über die Erstellung eines Einkommen-, Umsatz- oder Körperschafts-Steuerbescheids informiert und überprüfe diese Bescheide für Sie.

Übrigens können Sie die elektronische Zustellung auch wieder deaktivieren, dann erhalten Sie die Zustellung wieder per Post.

Eine weitere Auswahlmöglichkeit betrifft die Zusendung von Zahlscheinen/ Zahlungsanweisungen:
Sie können folgenden Punkt bestätigen:



Ich aktiviere die Zusendung von Zahlungsanweisungen.
Buchungsmitteilungen und Benachrichtigungen über Vierteljahresfälligkeiten
werden inklusive Zahlungsanweisung postalisch zugestellt.