TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 87 vom Oktober 2019

Steuerreform September 2019

Finanzamt Österreich ab 2020
Die Steuerreform 2020 wurde im Nationalrat Ende September 2019 beschlossen. Es werden 40 Finanzämter zu einem Finanzamt Österreich zusammengefasst. Die Finanzpolizei und Steuerfahndung werden zusammengeführt zu einem Amt für Betrugsbekämpfung. Der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge wird eingerichtet und dem Finanzamt zugeordnet.

Es bleibt jeder Finanzamts-Standort bestehen. Die Aufgaben werden neu verteilt, und es werden Aufgaben von hoch ausgelasteten Wiener Finanzämtern z.B. an ländliche Finanzämter verteilt. Es gibt derzeit 11.000 Finanzamts-Mitarbeiter, es kommt eine Pensionierungswelle auf die Finanzämter zu. Es soll die Bearbeitungszeit bei Arbeitnehmerveranlagungen und bei der Auszahlung von Familienbeihilfe verkürzt werden. Es entfällt der Finanzamtswechsel bei Übersiedlung, da das einheitliche Finanzamt Österreich zuständig bleibt, es wird bei Übersiedlungen keine neue Steuernummer mehr vergeben.

Senkung der SVA-Krankenversicherungs-Beiträge für Selbständige
und Landwirte von 7,65% auf 6,8%

Höhere Negativsteuer für geringe Einkommen
Arbeitnehmer und Pensionisten mit geringen Einkommen sollen durch die Reform mittels einer höheren Negativsteuer entlastet werden. Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis 21.500 Euro erhalten zusätzlich zur regulären Negativsteuer bis zu 300 Euro pro Jahr zurückerstattet („Sozialversicherungsbonus“), für Pensionisten steigt die Negativsteuer von 110 auf 300 Euro jährlich.

Die Neuregelung tritt zwar 2020 in Kraft, fließen wird das Geld aber erst im Nachhinein - erstmals also 2021.

Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuerbefreiung

Für Kleinunternehmer ist ab den Steuererklärungen 2020 eine Betriebsausgabenpauschalierung sowie eine Erhöhung der Kleinunternehmergrenze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes von 30.000 € auf 35.000 € vorgesehen.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Umsätzen bis 35.000 Euro pro Jahr wird eine Pauschalierungsmöglichkeit der Betriebsausgaben geschaffen, der Prozentsatz der pauschalen Betriebsausgaben ist abhängig von der Branche: unterschieden wird zwischen produzierendem Gewerbe, Dienstleistung und Handel.

Für Geringverdiener bringt das Steuerreformgesetz 2020 Entlastungen durch eine höhere Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge (Negativsteuer) und eine Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung. Damit auch Pensionisten profitieren, erhalten sie einen um 200 € höheren Pensionisten-Absetzbetrag. Eine Verkäuferin, die 1.200 brutto verdient, kann mit einem Plus von 300 € pro Jahr rechnen kann; bei Pensionen um die 1.100 € brutto betrage die Entlastung ca. 200 €.

Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von 400 € auf 800 € verdoppelt (letzte Betragserhöhung war 1992). Weitere Elemente des Steuerreformgesetzes 2020 sind die Senkung der Umsatzsteuer auf E-Books auf 10% sowie Steuerbegünstigungen für erneuerbare Energie wie Wasserstoff, Biogas und durch Photovoltaik erzeugten Eigenstrom. Ebenso kommt es zu Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe und bei der Tabaksteuer.

finanzielle Auswirkungen

Über die finanziellen Auswirkungen der zahlreichen Vorhaben informierte Finanzminister Eduard Müller, der das Gesamtvolumen des Steuerreformpakets mit 2,8 Mrd. € bezifferte. Im Gegenzug rechne man mit Einnahmen von etwa 0,8 Mrd. €. Da der sich daraus ergebende Nettofinanzierungsbedarf in der Höhe von 2 Mrd. € jedoch schon eingepreist wurde, sei das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts nicht gefährdet. Darüber hinaus stehen aber weitere Anträge auf der Tagesordnung (z.B. Pensionsanpassung, Mittel für die Abschaffung des Pflegeregresses), für die zusätzliche Mittel in der Höhe von 1,8 Mrd. € notwendig sein werden. Wenn man noch die Nationalratsbeschlüsse vom Juli hinzurechnet, ergibt das eine Summe von insgesamt 5 Mrd. €. Müller erläuterte die Eckpunkte der Steuerreform und gab den Abgeordneten generell mit auf den Weg, dass die Beschlüsse in der aktuellen Parlamentsphase sowohl von der EU als auch von den Ratingagenturen aufmerksam verfolgt werden. Außerdem mahnte er generell Wachsamkeit ein, zumal Experten/-innen des IHS und der OECD von einer Abflachung der Wirtschaftsentwicklung ausgehen.

Welche Maßnahmen der im Mai angekündigten Steuerreform "Entlastung Österreich" wurden bereits umgesetzt?

1) Senkung der ersten drei Einkommensteuertarifstufen auf 20, 30 und 40 Prozent, wovon alle Steuerzahler profitieren (Selbständige und Dienstnehmer).

      Noch nicht umgesetzt

2) für EA-Rechner und Bilanzierer, nicht aber GmbHs: Der Grundfreibetrag wird von 30.000 auf 100.000 Euro ausgeweitet.

      Noch nicht umgesetzt

3) Mitarbeitererfolgsbeteiligung ab 2022: Betriebe erhalten ab 2022 die Möglichkeit, bis zu zehn Prozent ihres Gewinnes steuerfrei an Mitarbeiter auszubezahlen. Gedeckelt ist die Gewinnbeteiligung aber mit 3.000 EUR pro Person und Jahr.

      Noch nicht umgesetzt

4) Das Werbungskostenpauschale für Dienstnehmer, das bereits bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wird, wird von derzeit 132 € ab 2021 auf 300 € pro Jahr erhöht.

    Noch nicht umgesetzt

5) Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wird von derzeit 30.000 EUR auf 35.000 EUR erhöht.

      Umgesetzt ab 2020

6) Körperschaftsteuer: Diese sinkt 2022 von 25% auf 23%, 2023 auf 21%.
   Noch nicht umgesetzt
   Eine Sonderregelelung für theaurierte (nicht ausgeschüttete) Gewinne entfällt.

7) Die Abschaffung der kalten Progression bleibt ein Versprechen für die kommende Legislaturperiode. Diese schleichende Steuererhöhung bringt jährlich 1,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Lohn-/ Einkommensteuereinnahmen.