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Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 75 vom Jänner 2017
Inhaltsverzeichnis:
1. Sozialversicherungswerte 2017 Österreich
2. Grundlegende Änderung: Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2017 zugunsten der Selbstständigen abgeändert
3. Wie stark hat sich die SV-Höchstbeitragsgrundlage in den letzten 10 Jahren in Österreich erhöht
1. Sozialversicherungswerte 2017 Österreich
für Gewerbetreibende |
monatlich |
jährlich |
Mindestbeitragsgrundlage |
|
|
in der Pensionsversicherung |
723,52 € |
8.682,24 € |
in der Krankenversicherung |
425,70 € |
5.108,40 € |
Höchstbeitragsgrundlage (12x) |
5.810,00 € |
69.720,00 € |
|
|
|
für neue Selbstständige |
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Versicherungsgrenze |
|
5.108,40 € |
Mindestbeitragsgrundlage |
425,70 € |
5.108,40 € |
|
|
|
für Angestellte/ Arbeiter |
|
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Geringfügigkeitsgrenze |
425,70 € |
|
Höchstbeitragsgrundlage (14x) |
4.980,00 € |
69.720,00 € |
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sonstige SV-Werte 2017 |
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|
Einkommensgrenze für Kleinunternehmerregelung |
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5.108,40 |
Unfallversicherungsbeitrag pro Quartal 27,99 € |
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Grundlegende Änderung: Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2017 zugunsten der Selbstständigen abgeändert
Unter der Kleinunternehmergrenze versteht man einen Grenzbetrag, bis zu dem Unternehmer keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen brauchen. Bei niedrigeren Umsätzen kann allerdings freiwillig USt in Rechnung gestellt werden.
Zur Berechnung der Kleinunternehmergrenze wurden bis 2016 alle Umsätze eines Selbstständigen addiert. Wenn die Summe niedriger als € 30.000,- war, dann konnten die Honorare nach der Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerfrei behandelt werden.
Eine Psychotherapeutin z.B., die im Jahr 2016 € 50.000,- Jahresumsatz aus Psychotherapie erzielt und € 12.000,- Supervisionshonorare außerhalb der Psychotherapieausbildung erhalten hat, musste für € 10.000,- 20% USt (€ 2.000,-) in Rechnung stellen, da der Gesamtumsatz € 60.000,- betrug.
Ab dem Jahr 2017 können die Psychotherapiehonorare und Supervisions- und Vortragshonorare im Rahmen der Psychotherapieausbildung bei der Berechnung der Kleinunternehmergrenze außer Ansatz gelassen werden.
Beispiel 1) für das Jahr 2017: Einnahmen einer Psychotherapeutin im Jahr 2017:
Psychotherapiehonorare |
€ 50.000,- |
Supervisions- und Vortragshonorare (im Rahmen der Psychotherapieausbildung) |
€ 10.000,- |
Supervisions- und Vortragshonorare (außerhalb der Psychotherapieausbildung) |
€ 5.000,- |
Mieteinnahmen von Untermieter (Praxisgemeinschaft) |
€ 6.000,- |
Gesamteinnahmen |
€ 71.000,- |
Welche Einnahmen müssen im Jahr 2017 USt-pflichtig behandelt werden?
Die Kleinunternehmergrenze wird wie folgt berechnet:
Die Supervisionshonorare außerhalb der Psychotherapieausbildung von € 5.000,- plus die Untermieteinnahmen für die Praxisgemeinschaft von € 6.000,- (€ 11.000,-) sind niedriger als € 30.000,- und daher USt-frei nach der Kleinunternehmerregelung.
Wichtig ist, daß in einem solchen Fall ab 1.1.2017 keine Rechnung mehr mit 20% USt ausgestellt wird - sonst wird die USt kraft Rechnung an das Finanzamt geschuldet.
Variante des Beispiels 1) für das Jahr 2017:
Einnahmen einer Psychotherapeutin im Jahr 2017:
Psychotherapiehonorare |
€ 50.000,- |
Supervisions- und Vortragshonorare (im Rahmen der Psychotherapieausbildung) |
€ 10.000,- |
Supervisions- und Vortragshonorare (außerhalb der Psychotherapieausbildung) |
€ 24.000,- |
Mieteinnahmen von Untermieter (Praxisgemeinschaft) |
€ 13.200,- |
Gesamteinnahmen |
€ 88.200,- |
Welche Einnahmen müssen im Jahr 2017 USt-pflichtig behandelt werden?
Die Kleinunternehmergrenze wird wie folgt berechnet:
Die Supervisionshonorare außerhalb der Psychotherapieausbildung von € 24.000,- plus die
Untermieteinnahmen für die Praxisgemeinschaft von € 13.200,- (€ 37.200,-) sind höher als die Kleinunternehmergrenze. USt fällt an für:
Supervisionshonorare € 20.000,- 20% USt € 4.000,-
Untermieteinnahmen € 12.000,- 10% USt € 1.200,-
Summe USt € 5.200,-
Diese Regelung, die lt. Gesetzgeber der Vereinfachung dient, ist etwas kompliziert-
eine individuelle Beratung sollte in jedem Fall eingeholt werden.
Beispiel 2) Ein Masseur, der 2016 Einnahmen aus gewerblichen Massagen von € 24.000,-und ust-freie Einnahmen aus Heilmassagen in der Höhe von € 24.000,- erzielt hat, musste für die gewerblichen Massagen von netto € 20.000,- € 4.000,- Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Im Jahr 2017 brauchen bei gleich hohen Einnahmen wie 2016 die gemäß § 6 Abs 1 Z 19 UStG ust-freien Einnahmen aus Heilmassagen bei der Berechnung der Kleinunternehmergrenze nicht mehr berücksichtigt zu werden. Für die Einnahmen aus gewerblichen Massagen braucht keine UST mehr an das Finanzamt abgeführt zu werden.
Wie stark hat sich die SV-Höchstbeitragsgrundlage in den letzten 10 Jahren in Österreich erhöht?
Die Inflation lt. Statistik (Verbraucherpreisindex Nov. 2016 im Vergleich zu Nov. 2006) ist um 21,7% gestiegen. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze ist ungefähr im gleichen Ausmaß (um 24,8%) erhöht worden, während die monatliche Höchstbeitragsgrundlage um mehr als das Doppelte als die Inflation, und zwar um 51,3% erhöht wurde.
Die Einkommensteuer 2007 bei einem Jahreseinkommen von € 30.000,- betrug € 7.930,-. Das inflationsaufgewertete Jahreseinkommen 2017 beträgt € 36.500,- also um € 6.500,-. mehr als 2007. Das Nettoeinkommen 2017 ist nicht um die vollen € 6.500,- gestiegen, sondern nur um € 5.820,-. Es fehlen € 680,-, das ist die kalte Progression der Jahre 2007 bis 2017.
Für Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge hat ein Selbstständiger 2007 höchstens
€ 10.700,- bezahlt, 2017 sind es bereits höchstens € 18.200,- bzw. € 7.500,- oder 71% mehr als 2007. Nach der Inflationsanpassung wären es nur € 2.300,- mehr als 2007.
Das ergibt eine schleichende Abschaffung der Höchstbeitragsgrundlage von € 5.200,-.
Unerklärlich ist mir, warum über die kalte Progression viel öffentlich diskutiert wird, während die Erhöhung der SVA-Beiträge so viel weniger Kritik erntet. Die schleichende Abschaffung der Höchstbeitragsgrundlage ist 7x so hoch wie die kalte Progression, beispielhaft für ein Jahreseinkommen von € 30.000,- berechnet.
Erhöhung |
||||
2007 |
2017 |
2017 zu 2007 |
in % |
|
monatliche Geringfügigkeitsgrenze |
341,16 |
425,70 |
84,54 |
24,8% |
monatl. Höchstbeitragsgrundlage 12x jährlich |
3.840,00 |
5.810,00 |
1.970,00 |
51,3% |
jährliche Höchstbeitragsgrundlage |
46.080,00 |
69.720,00 |
23.640,00 |
|
SVA-Prozentsatz |
23,15% |
26,15% |
3,00% |
|
SVA-Beiträge maximal |
10.667,52 |
18.231,78 |
7.564,26 |
70,9% |
Inflationsanpassung lt. VPI 2005 |
101,70 |
123,10 |
2.314,85 |
21,7% |
schleichende Abschaffung |
5.249,41 |
49,2% |
||
der Höchstbeitragsgrundlage |
||||
Inflationsanpassung lt. VPI 2005 |
101,70 |
123,10 |
21,7% |
|
Einkommensteuer bei Jahreseinkommen *) von |
30.000,00 |
36.500,00 |
6.500,00 |
21,7% |
7.930,00 |
8.610,00 |
680,00 |
8,6% |
|
in % |
26,4% |
23,6% |
||
Nettoeinkommen |
22.070,00 |
27.890,00 |
5.820,00 |
26,4% |
kalte Progression |
|
|
680,00 |
8,6% |