Jungunternehmer brauchen den Überblick über Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen
Übersicht zu bewahren ist für jeden Selbständigen eine Herausforderung, denn Steuernachzahlungen sind erst im September des Folgejahres fällig und Sozialversicherungs-nachzahlungen erst zwei Jahre nach Jahresende!
Manche andere Steuerberater beraten nur hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuer und weisen den Klienten nicht auf eine SV-Nachzahlung hin.
Insofern ist der Selbständige Gefahren ausgesetzt, die einem Angestellten nicht drohen: Der Angestellte bekommt sein Nettogehalt auf 14 Zahlungen pro Jahr verteilt ausbezahlt. Der Selbständige muss sich hingegen erst selbst den Überblick verschaffen, wann er mit wieviel an Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen rechnen muss. Sonst besteht die Gefahr, dass der Selbständige Geld, das für die Nachzahlungen erforderlich ist, in der Zwischenzeit für seinen Konsum ausgegeben hat.
Verabsäumt der Selbständige es, sich diesen Überblick zu verschaffen, dann kann ein Bankkredit zur Abdeckung der Finanz- und Sozialversicherungsschulden notwendig werden. Wenn der Selbständige ein oder zwei Jahre lang mehr Geld ausgibt als er verdient hat, können die Schulden schon so hoch angewachsen sein, dass das Einzelunternehmen aufgegeben und die selbständige Tätigkeit eingestellt werden muss.
Ich biete Ihnen Unterstützung dabei an, eine Übersicht über fällige Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen zu erstellen.
Der Selbständige kann nur einen kleinen Teil des Umsatzes als Nettoeinkommen ausgeben. Das Nettoeinkommen steht erst im Nachhinein beim Erstellen der Steuererklärung fest. Durch das Führen einer monatlichen Buchhaltung ist der Selbständige jedoch über die voraussichtliche Höhe seines Nettoeinkommens informiert und kann die Höhe seiner monatlichen Privatentnahmen berechnen. Im Detail ergibt sich folgender zeitlicher Ablauf für Steuererklärung, Steuerbescheid, Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlung:
Die Steuererklärung und Einkommensteuernachzahlung sind erst bis zu 9 Monate nach Jahresende fällig, die Sozialversicherungsnachzahlung in 4 Raten im Februar, Mai, August und November des 3. Folgejahres. Im Folgejahr beginnen die Einkommensteuer-Vorauszahlungen.
Die Sozialversicherung schreibt die vorläufigen Sozialversicherungsbeiträge von der Mindestbeitragsgrundlage vor. Nach Erhalt des Steuerbescheids kommt es zur endgültigen Beitragsbemessung in der Sozialversicherung. Der Einkommensteuerbescheid wird vom Finanzamt mit Datenaustausch an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft („SVA“) gemeldet. SVA-Nachzahlungen werden automatisch in vier Raten vorgeschrieben, wobei die erste Ratenzahlung jeweils im Februar beginnt. In den ersten zwei Jahren der Selbständigkeit wird nur die Pensionsversicherung nachbemessen, ab dem dritten Jahr der Selbständigkeit werden die Pensions- und die Krankenversicherung nachbemessen.
Dieses System macht es Selbständigen, die Ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und nicht durch Bilanzierung ermitteln, sehr schwer, den Überblick zu behalten, wie viel Geld sie für Rückstellungen zur Seite legen müssen und wie viel sie als Nettoeinkommen ruhigen Gewissens ausgeben können.
Ich unterstütze Sie dabei, den Überblick über Ihre Finanzen zu behalten, indem ich folgende Berechnungen für Sie anstelle:
- Einkommensteuernachzahlung
- Sozialversicherungsnachzahlung
- Nettoeinkommen
Ein Beispiel veranschaulicht, wie sich die Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen bei einem konstanten Jahresgewinn von € 20.000 über sechs Jahre betrachtet entwickeln:
Um alle Nachzahlungen für Einkommensteuer und Sozialversicherung auf die Seite zu legen, muss ein „Steuersparbuch“ mit Einzahlungen gebildet werden, von dem dann Nachzahlungen abgehoben werden können.
Jahr |
Anfangs- |
Einzahlung |
SVA-Nach- |
Einzahlung |
EST-Nach- |
Endstand |
1 |
0 |
2.473 |
0 |
2.336 |
0 |
4.809 |
2 |
4.809 |
2.473 |
0 |
2.336 |
-2.336 |
7.282 |
3 |
7.282 |
3.540 |
0 |
0 |
-2.336 |
8.486 |
4 |
8.486 |
0 |
-2.473 |
0 |
0 |
6.013 |
5 |
6.013 |
0 |
-2.473 |
0 |
0 |
3.540 |
6 |
3.540 |
0 |
-3.540 |
0 |
0 |
0 |
Jahr |
SVA für |
EST für |
monatl. |
1 |
-2.212 |
0 |
401 |
2 |
-2.212 |
0 |
401 |
3 |
-2.212 |
-2.336 |
295 |
4 |
Herabsetzung erforderlich |
|
|
5 |
Herabsetzung erforderlich |
|
|
6 |
Herabsetzung erforderlich |
|
Bei der Berechnung bin ich von folgenden Annahmen und Vereinfachungen ausgegangen:
- Die Steuernachzahlung wird 9 Monate nach Jahresende bezahlt.
- Die Sozialversicherungsnachzahlung wird in 4 vierteljährlichen Raten bezahlt, die erste Rate im Februar des 3. Jahres nach Jahresende. Die Sozialversicherungsnachzahlung wird somit zur Gänze im 3. Jahr nach Jahresende bezahlt.
- Der Gewinn nach Abzug der Sozialversicherungsnachzahlung beträgt in den ersten 3 Jahren konstant je € 20.000.
- Die Einkommensteuervorauszahlung wird ab dem 3. Jahr in der dem Einkommen entsprechenden Höhe vorgeschrieben und bezahlt.
Das Nettoeinkommen wird wie folgt berechnet:
Umsatz |
50.000,00 |
100% |
|
Ausgaben |
30.000,00 |
60% |
|
Gewinn |
20.000,00 |
40% |
100% |
Einkommensteuer |
2.336,00 |
5% |
12% |
Nettoeinkommen |
17.664,00 |
35% |
88% |
monatliches Nettoeinkommen |
1.472,00 |
Die Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen kann der Selbständige vom Steuersparbuch abheben, dadurch belasten diese Nachzahlungen nicht seine monatliche Liquidität. Nur die regelmäßige Vorsorge auf einem Steuersparbuch oder Sparkonto kann Sie vor bösen Überraschungen schützen.