TAX - NEWS

Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 39 vom Jänner 2009

Inhalt:

1.       Den überblick über Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen behalten
2.       Neue Sozialversicherungswerte 2009
3.       Wahlmöglichkeit Arbeitslosenversicherung für Selbständige ab Jänner 2009
4.       Steuerreform 2009

5.       Kilometergeld seit 1.7.2008 auf 0,42 € erhöht
6.       Anspruchszinsen seit 10.12.2008 auf 3,88% pro Jahr gesenkt

 

1.       Den überblick über Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen behalten

übersicht bewahren ist für jeden Selbständigen eine Herausforderung, denn Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen werden oft erst ein bis zweieinhalb Jahre nach Jahresende fällig werden und kommen dann unerwartet. Insofern ist der Selbständige Gefahren ausgesetzt, die einem Angestellten nicht drohen: Der Angestellte bekommt sein Nettogehalt portioniert in 14 Teilen pro Jahr ausbezahlt. Der Selbständige muss sich hingegen selbst den überblick verschaffen, wann er mit wieviel an Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen rechnen muss. Sonst besteht die Gefahr, dass der Selbständige Geld, das für die Nachzahlungen erforderlich ist, in der Zwischenzeit für seinen Konsum ausgegeben hat.

Verabsäumt er es, sich diesen überblick zu verschaffen, dann kann ein Bankkredit zur Abdeckung der Finanz- und Sozialversicherungsschulden notwendig werden. Wenn der Selbständige ein oder zwei Jahre lang mehr Geld ausgibt als er verdient hat, können die Schulden schon so hoch angewachsen sein, dass das Einzelunternehmen aufgegeben und die selbständige Tätigkeit eingestellt werden muss.

Ich biete Ihnen Unterstützung dabei an, diese übersicht über fällige Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen zu erstellen.

Der Selbständige kann vom Umsatz nur einen kleinen Teil als Nettoeinkommen ausgeben. Das genaue Nettoeinkommen steht erst im nachhinein beim Erstellen der Steuererklärung fest. Durch monatliche Buchhaltung ist der Selbständige über die voraussichtliche Höhe seines Nettoeinkommens genau im Bilde und kann sicherstellen, dass er monatlich nicht mehr als sein Nettoeinkommen entnimmt.

Im Detail ergibt sich folgender zeitlicher Ablauf für Steuererklärung, Steuerbescheid, Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlung:

Die Steuererklärung und Einkommensteuernachzahlung sind erst bis zu 9 Monate nach Jahresende fällig, die Sozialversicherungsnachzahlung in 4 Raten ca. im 17., 20., 23. und 26. Monat nach Jahresende. Im Folgejahr oder im 2. Folgejahr fangen die Einkommensteuer-Vorauszahlungen an, im Folgejahr wird die Einkommensteuernachzahlung für das Vorjahr fällig.

Die Sozialversicherung schreibt die vorläufigen Sozialversicherungsbeiträge von der Mindestbeitragsgrundlage vor. Ungefähr ein halbes Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids kommt es zur endgültigen Beitragsbemessung in der Sozialversicherung. Der Einkommensteuerbescheid wird vom Finanzamt mit Datenaustausch an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gemeldet. In den ersten zwei Jahren der Selbständigkeit wird nur die Pensionsversicherung nachbemessen, ab dem dritten Jahr der Selbständigkeit werden die Pensions- und die Krankenversicherung nachbemessen.

Dieses System macht es Selbständigen, die Ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, sehr schwer, den überblick zu behalten, wie viel Geld sie für Rückstellungen zur Seite legen müssen und wie viel sie als Nettoeinkommen ruhigen Gewissens ausgeben können.

Ich unterstütze Sie dabei, den überblick über Ihre Finanzen zu behalten, indem ich folgende Berechnungen für Sie anstelle:

  • Einkommensteuernachzahlung
  • Sozialversicherungsnachzahlung
  • Nettoeinkommen

Ein Beispiel veranschaulicht, wie hoch die Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen bei einem konstanten Jahresgewinn von € 20.000 sich über fünf Jahre betrachtet aufsummieren: In der zweiten Spalte steht der Anfangsstand des Steuersparbuchs, es folgen zwei Spalten mit Einzahlungen und zwei Spalten mit Auszahlungen und der Jahresendstand des Steuersparbuchs.

 

 

Anfangsstand

Einzahlung SV

Einzahlung ESt

Auszahlung SV

Auszahlung ESt

Endstand

monatl. Einzahlung.

2004

0,00

2.210,84

3.833,33

0,00

0,00

6.044,17

503,68

2005

6.044,17

1.961,63

33,33

0,00

-3.833,33

4.205,80

166,25

2006

4.205,80

4.133,18

33,33

-2.210,84

-33,33

6.128,14

347,21

2007

6.128,14

982,93

33,33

-1.961,63

-33,33

5.149,44

84,69

2008

5.149,44

1.703,80

33,33

-4.133,18

-33,33

2.720,06

144,76

Bei der Berechnung bin ich von folgenden Annahmen und Vereinfachungen ausgegangen:

  • Die Steuernachzahlung wird 6 Monate nach Jahresende bezahlt.
  • Die Sozialversicherungsnachzahlung wird in 4 vierteljährlichen Raten bezahlt, die erste Rate im Februar des 2. Jahres nach Jahresende. Die Sozialversicherungsnachzahlung wird somit zur Gänze im 2. Jahr nach Jahresende bezahlt.
  • Die Selbständigenvorsorgebeiträge 2008 wurden nicht berücksichtig.
  • Der Gewinn nach Abzug der Sozialversicherungsnachzahlung beträgt konstant
    € 20.000.
  • Die Einkommensteuervorauszahlung wird ab dem 2. Jahr ungefähr in der Einkommen entsprechenden Höhe vorgeschrieben und bezahlt.
  • Folgende vorläufige Sozialversicherungs-Beitragsgrundlagen wurden angenommen:

 

 

vorl. Beitragsgrundlage

vorl. Beiträge

 

PV

KV

PV

KV

Summe

2004

576,87

576,87

1.038,37

623,02

1.661,39

2005

576,87

576,87

1.038,37

629,94

1.668,31

2006

576,87

576,87

1.055,67

629,94

1.685,61

2007

1.985,63

1.985,63

3.693,27

2.168,31

5.861,58

2008

1.833,33

1.833,33

3.465,00

1.683,00

5.148,00

Der vorausschauende Selbständige gibt monatlich nicht mehr als sein Nettoeinkommen aus, im Beispiel € 1.347 und zahlt monatlich folgende Beträge auf ein Steuersparbuch ein:

 

 

monatl. Einzlg.

2004

503,68

2005

166,25

2006

347,21

2007

84,69

2008

144,76

Das Nettoeinkommen wird wie folgt berechnet:

Umsatz

50.000,00

100%

 

Ausgaben

30.000,00

60%

 

Gewinn

20.000,00

40%

100%

Einkommensteuer

3.833,33

8%

19%

Nettoeinkommen

16.166,67

32%

81%

monatliches Nettoeinkommen

1.347,22

   

 

Zum Abschluss noch das gleiche Beispiel in der Variante, dass die Einkommensteuer-Vorauszahlungen im zweiten Jahr auch noch Null sind.Die Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen kann er vom Steuersparbuch abheben, dadurch belasten diese Nachzahlungen nicht seine monatliche Liquidität.

 

 

Anfangsstand

Einzahlung SV

Einzahlung ESt

Auszahlung SV

Auszahlung ESt

Endstand

monatl. Einzlg.

2004

0,00

2.210,84

3.833,33

0,00

0,00

6.044,17

503,68

2005

6.044,17

1.961,63

3.833,33

0,00

-3.833,33

8.005,80

482,91

2006

8.005,80

4.133,18

33,33

-2.210,84

-3.833,33

6.128,14

347,21

2007

6.128,14

982,93

33,33

-1.961,63

-33,33

5.149,44

84,69

2008

5.149,44

1.703,80

33,33

-4.133,18

-33,33

2.720,06

144,76

Bei jährlich steigenden Gewinnen steigen die Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen exponentiell. Die regelmäßige Vorsorge auf einem Steuersparbuch oder Sparkonto kann Sie vor bösen überraschungen schützen.

Gerne stehe ich Ihnen zu einer persönlichen Besprechung dieses Themas zur Verfügung.

 

2. Neue Sozialversicherungswerte 2009

Quelle:  SWK-Heft 2 vom 10.1.2009

Monatliche Geringfügigkeitsgrenze                                                € 357,74

 

Monatl. Höchstbeitragsgrundlage 14 x jährlich                               € 4.020,00

(für Angestellte relevant)

Entspricht monatl. Höchst-BGL 12 x jährlich                                  € 4.690,00

(für Selbständige relevant)

Jährl. Höchstbeitragsgrundlage                                                      € 56.280,00

 

Lohnsteuerfreies Bruttogehalt 14x jährlich                                     € 1.205,00

 

a) für Selbständige und Gewerbetreibende

 

16,00% Pensionsvers.- und 7,65% Krankenvers.-Beiträge und 1,53% Selbständigenvorsorge

in Summe 24,93%. Unfallversicherungsbeitrag quartalsweise: € 23,52

 

2009

SV-Beiträge bei SVA

25,18%

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2009 beträgt € 56.280, 12x jährlich € 4.690.

 

 

b) für freie Dienstnehmer

 

Dienstnehmeranteil: 3,87% Kranken- und 10,25% Pensionsvers. und 0% bis 3% Arbeitslosenversicherung und 0,5% Arbeiterkammerumlage

Dienstgeberanteil: 3,78% Kranken- und 12,55% Pensionsvers. und 3,55% Arbeitslosenversicherung und 1,4% Unfallversicherung

und 1,53% Mitarbeitervorsorgebeiträge

 

2009

SV-Dienstnehmeranteil

14,62% bis 17,62%

SV-Dienstgeberanteil

22,81%

Summe

37,43% bis 40,43%

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2009 beträgt € 55.020, 12x jährlich € 4.585.

 

 

c) für Angestellte

 

 

2009

SV-Dienstnehmeranteil

15,07% bis 18,07%

SV-Dienstgeberanteil inkl. Mitarbeitervorsorge

23,36%

Summe

38,43% bis 41,43%

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2009 beträgt € 55.020, 14x jährlich € 4.020.

 

 

zu b) und c) freie Dienstnehmer und Angestellte:

 

Seit 1. Juli 2008 wurde der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung gesenkt,

falls das Monatshonorar bzw. Bruttogehaltweniger als € 1.350 beträgt.

 

Dienstnehmeranteil

 

Arbeitslosenvers.

bis € 1.100

0%

€ 1.101 bis € 1.200

1%

€ 1.201 bis € 1.350

2%

über € 1.351

3%

 

3. Wahlmöglichkeit Arbeitslosenversicherung für Selbständige ab 1.1.2009

Quelle: "Die Presse", Print-Ausgabe, 02.01.2009, S. 16

Ab sofort haben Unternehmer, Freiberufler und Werkvertragsnehmer die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern zu lassen. Wenn sie in Konkurs gehen oder aus anderen Gründen ihren Betrieb zusperren beziehungsweise ihre Tätigkeit einstellen, erhalten sie dann auch Arbeitslosengeld. In weiterer Folge können sie bei Bedarf auch Notstandshilfe kassieren. Nicht für alle Selbstständigen ist es jedoch sinnvoll, eine solche Versicherung abzuschließen: Viele haben ohnehin noch alte Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Zudem ist die neue Arbeitslosenversicherung nicht billig, da man Dienstnehmer- und Dienstgeberbeitrag berappen muss (insgesamt sechs Prozent der Beitragsgrundlage). "Die Presse" beantwortet die wichtigsten Fragen.

1 Waren Unternehmer nicht schon bisher arbeitslosenversichert?

Großteils ja: Selbstständige, die vor ihrer Unternehmertätigkeit unselbstständig erwerbstätig waren (etwa als Angestellter oder Lehrling) und einen Anspruch erworben haben, bleiben arbeitslosenversichert. Das trifft laut Wirtschaftskammer nach wie vor auf die meisten ihrer Mitglieder zu. Doch die Zahl derer, die gleich nach dem Studium eine selbstständige Tätigkeit beginnen und keine Ansprüche haben, wächst.

2 Wenn man bereits Ansprüche aus einer Arbeitslosenversicherung hat, wie lange behält man die?

Grundsätzlich unbegrenzt. Wer jedoch erst heuer eine selbstständige Tätigkeit beginnt, muss davor mindestens fünf Jahre lang unselbstständig erwerbstätig gewesen sein. War man kürzer unselbstständig beschäftigt, verfallen die Ansprüche auf Arbeitslosengeld nach fünf Jahren.

3 Wie lange hat man Zeit für die Entscheidung, ob man eine Arbeitslosenversicherung will?

Wer bereits selbstständig erwerbstätig ist, hat bis Jahresende Zeit, sich zu entscheiden. Wer heuer erst ein Unternehmen gründet, hat ein halbes Jahr lang Zeit. Die Entscheidung ist dann für acht Jahre bindend. So will man Missbrauch vermeiden — dass etwa jemand erst dann eine Arbeitslosenversicherung abschließt, wenn es seinem Unternehmen schlecht geht.

4 Wann kann man erstmals Arbeitslosengeld kassieren?

Wenn man eine Versicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) neu abschließt, muss man normalerweise ein Jahr warten, bis man Leistungen in Anspruch nehmen kann. Selbstständige, die bisher noch keine Versicherung hatten, müssen also hoffen, nicht vor 2010 arbeitslos zu werden. Ausnahmen gibt es für unter 25-Jährige sowie für jene Personen, die schon einmal arbeitslos waren: Sie müssen 28 Wochen versichert sein, um einen Anspruch zu haben.

5 Wie viel zahlt man künftig in die Arbeitslosenversicherung ein, wie viel bekommt man heraus?

Man kann zwischen drei fix vorgegebenen Beitragsgrundlagen wählen und zahlt dementsprechend 70,35 Euro, 140,70 Euro oder 211,05 Euro pro Monat in die Arbeitslosenversicherung ein. Im Fall von Arbeitslosigkeit erhält man dann zwischen 572,69 und 1235,48 Euro pro Monat. Experten fürchten, dass die Arbeitslosenversicherung gerade solchen Einpersonenunternehmern zu teuer sein könnte, die am ehesten gefährdet sind, arbeitslos zu werden.

6 Wann gelten Selbstständige als arbeitslos?

Wenn sie ihre bisherige Tätigkeit zur Gänze beenden, also etwa den Gewerbeschein zurücklegen. Kurzfristig die Firma zuzusperren oder weniger zu arbeiten reicht nicht aus. Neben der Arbeitslosigkeit darf man zwar eine geringfügige Tätigkeit ausüben, sein Unternehmen darf man aber nicht weiterführen.

7 Müssen arbeitslose Unternehmer auch zum AMS gehen?

Um ihre Unterstützung zu bekommen, müssen die arbeitslosen Unternehmer "arbeitswillig" sein, also beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorsprechen. Dieses hilft bei der Jobsuche — meist als Dienstnehmer.

 

4.       Steuerreform 2009

... Neu ist für Eltern, dass sie Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen können. Bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes sind bis zu 2300 € pro Jahr und Kind absetzbar.

Auch für Sommerferienlager

Außer Streit stand bisher, dass Kosten für die Betreuung außer Haus geltend gemacht werden können. Dies gilt für Kindergärten oder Horte in Schulen (nicht für Schulgeld), aber auch für Tagesmütter. Mit dem Entwurf steht fest, dass Kosten für Kindermädchen oder Au-pairs, die sich daheim um Buben und Mädchen kümmern, geltend gemacht werden können. Aber auch die Kosten für ein Sommerferienlager sollen, wenn professionelle Betreuung gewährleistet ist, absetzbar werden.

•Voraussetzung: Die Betreuung muss offiziell angemeldet sein (Anstellung, Werkvertrag, Dienstleistungsscheck). Außerdem muss eine fachliche Befähigung nachgewiesen werden. Damit soll verhindert werden, dass etwa eine Reinigungskraft plötzlich als Kinderbetreuerin steuerlich geltend gemacht wird. Auch fallweise Babysitter am Abend zählen nicht.
•Weitere Punkte des Familienpakets kommen wie geplant. Neu eingeführt wird demnach ein Kinderfreibetrag von 220 € pro Kind und Jahr. Dies können aber nur Eltern in Anspruch nehmen, die Steuern zahlen. Für alle rund 1,8 Millionen Kinder wird der Kinderabsetzbetrag erhöht: Dieser wird mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und steigt von 50,90 auf 58,40 € im Monat.
•Zum Familienpaket rechnet das Finanzministerium auch die 13. Familienbeihilfe. Diese ist allerdings schon im Herbst des Vorjahrs erstmals ausbezahlt worden.
•Im Steuerpaket enthalten ist weiters die änderung der Steuertarife: Die Grenze, ab der Steuer zu zahlen ist, steigt von 10.000 auf 11.000 € (Bruttoeinkommen im Jahr, reduziert um Sozialversicherung und Absetzbeträge). Es profitieren jedoch auch jene, die darüber liegen, weil diese dann nur für Einkommensteile über 11.000 € Steuer zahlen.
•Der Einstiegssteuersatz für Jahreseinkommen von 11.000 bis 25.000 € wird von 38,3 auf 36,5% gesenkt. Der mittlere Steuertarif sinkt von 43,6 auf 43,2% (und gilt künftig bis zur Bemessungsgrundlage von 60.000 €). Der Spitzensteuersatz von 50% wird dann ab
60.000 € (statt 51.000 €) fällig.
•Für Selbstständige wird ab dem Jahr 2010 der Steuerfreibetrag von 10% auf 13% erhöht. Für Gewinne bis 30.000 € gibt es diese Begünstigung, auch wenn keine Investitionen getätigt werden. Im Gegenzug wird die Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne abgeschafft.

Neuerung bei Spenden

•In dem zur Begutachtung ausgeschickten Steuerpaket, das am 10. Februar im Ministerrat beschlossen werden soll, ist auch die Absetzbarkeit von Spenden für "mildtätige Zwecke" und Entwicklungshilfe enthalten (bis zu maximal zehn Prozent der Einkünfte). Neu ist, dass die Organisationen dem Finanzamt künftig Namen, Sozialversicherungsnummer und Spendenbetrag melden sollen. Grund: Spenden sollen bei dem ab 2011 geplanten automatischen Lohnsteuerausgleich berücksichtigt werden.

Quelle:            "Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2009 Seite 3, Karl Ettinger

Steuerentlastung: Auch Au-pair-Mädchen absetzbar

... bevor Rot und Schwarz die Selbstbeweihräucherung übertreiben, sei daran erinnert, dass mit dem nunmehrigen Entlastungsvolumen von rund 2,2 Milliarden im Wesentlichen nur die "kalte Progression", also das Geld, das die Finanzminister durch das Aufrücken der Bürger in eine höhere Besteuerung seit dem Jahr 2005 einkassiert haben, an die Steuerzahler refundiert wird.

Quelle:            "Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2009 Seite 31, Karl Ettinger, Leitartikel

 

5. Kilometergeld seit 1.7.2008 auf 0,42 € erhöht

Das amtliche Kilometergeld wird ab 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009 wie folgt erhöht:

 

 

bis 30.6.2008

je Kilometer (gerundet)

ab 1.7.2008

je Kilometer

Personen- und Kombinationskraftwagen

0,376 € (0,38 €)

O,42 €

Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm3

0,119 € (0,12 €)

0,14 €

für Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm3

0,212 € (0,22 €)

0,24 €

Zuschlag für mitbeförderte Person

0,045 € (0,05 €)

0,05 €

Die neuen Beträge gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009.

 

6. Anspruchszinsen seit 10.12.2008 auf 3,88% pro Jahr gesenkt

Nach zwei Zinssenkungen liegen die Anspruchszinsen ca. wieder auf dem Niveau von 2006.

 

 

 

Basis-

Stundungs-

Aussetzungs-

Anspruchszinsen

von

bis

zinssatz

zinsen

zinsen

 

 

27.04.2006

10.10.2006

1,97%

6,47%

3,97%

3,97%

30.9.2006

11.10.2006

13.03.2007

2,67%

7,17%

4,67%

4,67%

 

14.03.2007

08.07.2008

3,19%

7,69%

5,19%

5,19%

30.9.2007

09.07.2008

14.10.2008

3,70%

8,20%

5,70%

5,70%

30.9.2008

15.10.2008

11.11.2008

3,13%

7,63%

5,13%

5,13%

 

12.11.2008

09.12.2008

2,63%

7,13%

4,63%

4,63%

 

seit 10.12.2008

 

1,88%

6,38%

3,88%

3,88%

 

Quelle: SWK 36/08, T 210