TAX - NEWS Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller |
Inhalt:
1. Der Freibetrag für investierte Gewinne 2007 wirkt wie ein Einkauftsrabatt von 38% bis zu 50% mit vierjähriger Behaltefrist
2. Die Abfertigung neu wird ab 1.1.2008 auf Gewerbetreibende, neue Selbständige, freie Dienstnehmer und Freiberufler ausgeweitet
3. Sozialversicherungs-Sätze und —Werte 2007
4. Finanzierung: Eigenkapital ist das solideste Fundament, Hauskäufer mit wenig Geld sind eine leichte Beute
5. Kurzinformationen
Zusammenfassung:
Bisher war es immer so, daß von ausschließlich aus steuerlichen Gründen getätigten Investitionen abzuraten war. Der ab 2007 geltende Freibetrag für investierte Gewinne bietet Ihnen die Möglichkeit, entweder Sachanlagen oder auch Wertpapiere, die unter § 14 Einkommensteuergesetz fallen, steuerbegünstigt zu kaufen. Man könnte diese Investitionsbegünstigung damit anpreisen, daß es ab 2007 Investitionen gibt, die sich zu 38% bis 50% zu selber rechnen. Nach 4 Jahren können Sie die Wertpapiere wieder verkaufen.
Diesen Freibetrag für investierte Gewinne können Sie nützen, wenn Sie
1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb erzielen,
2) einen Jahresgewinn 2007 von mehr als 10.000 EUR erwarten,
3) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen (keine doppelte Buchhaltung) und
4) tatsächliche Betriebsausgaben absetzen (keine fiktiven pauschalen Betriebsausgaben). Nähere Informationen finden Sie im 1. Artikel.
Im 2. Artikel gehe ich auf die Abfertigung neu ein, die ab 1.1.2008 auch für freie Dienstnehmer, Selbständige und Gewerbetreibende gelten wird.
Im 3. Artikel gebe ich Ihnen einen überblick über die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige, freie Dienstnehmer bzw. Angestellte.
Der 4. Artikel widmet sich allgemeinen Finanzierungsempfehlungen, die für Unternehmer und Wohnungs- bzw. Hauseigentümer relevant sind.
Die Kurzinformationen (5.) betreffen die Neuregelung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld und die kalte Progression beim Einkommensteuertarif.
1) Der Freibetrag für investierte Gewinne 2007 wirkt wie ein Einkauftsrabatt von 38% bis zu 50% mit vierjähriger Behaltefrist
Sachanlagen und § 14-Wertpapiere können in Höhe von bis zu 10% des Jahresgewinns 2007 mit mindestens 38% Einkaufsrabatt angeschafft werden. Dazu kommt es aufgrund der im Jahr 2007 erstmalig geltenden neuen Investitionsbegünstigung, dem Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG). Der Einkaufsrabatt von 38,3% steht Einnahmen-Ausgaben-Rechnern bereits ab einem Jahresgewinn von € 11.000 zu - bei einem niedrigeren Jahresgewinn als 10.000 € fällt keine Einkommensteuer an.
Bei einem Jahresgewinn von € 27.777 erhöht sich der Einkaufsrabatt auf 43,6%, die Einkommensteuer steigt für den Teil des Jahreseinkommens der 25.000 € übersteigt, auf 43,6%. Der Teil des Jahreseinkommens zwischen 10.000 € und 25.000 € wird weiterhin mit 38,3% besteuert, der Teil des Jahreseinkommens zwischen 0 € und 10.000 € ist weiterhin einkommensteuerfrei, wenn das Gesamteinkommen höher ist. Diese Einkommensteuer-berechnung ist nicht neu. Diese Ausführungen dienen nur der Klarstellung, wie die Höhe der Steuerreduktion durch den FBiG berechnet wird.
Bei einem Jahresgewinn von rund € 56.666 erhöht sich der Einkaufsrabatt auf 50%, die Einkommensteuer steigt für den Teil des Jahreseinkommens der 51.000 € übersteigt, auf 50%. Der Teil des Jahreseinkommens zwischen 25.000 € und 51.000 € wird weiterhin mit 43,6% besteuert, der Teil des Jahreseinkommens zwischen 10.000 € und 25.000 € wird weiterhin mit 38,3% besteuert, der Teil des Jahreseinkommens zwischen 0 € und 10.000 € ist weiterhin einkommensteuerfrei, wenn das Gesamteinkommen höher ist.
Bei der Investition z.B. in neue Büroeinrichtung und technische Ausstattung kann zusätzlich zur Anlagenabschreibung der FBiG abgesetzt werden, bei der Investition in § 14-Wertpapiere kann die Wertpapierrendite zusätzlich zum FBiG lukriert werden.
Beispiel:
Ein Selbständiger hat von 1-6/2007 einen Gewinn von 20.000 € erzielt. In 2007 hat er bisher keine Anlageinvestitionen getätigt. Er rechnet mit einem Jahresgewinn 2007 von 40.000€. Wieviel Freibetrag für investierten Gewinn kann er 2007 lukrieren, wieviel an Investitionen in begünstigtes Anlagevermögen könnte er 2007 tätigen, und welche steuerliche Auswirkung ergibt sich daraus?
Der FBiG beträgt 10% des Jahresgewinns 2007, im Beispiel 4.000 €. Es sind keine Sachanlageinvestitionen 2007 geplant, es verbleiben also 4.000 €, die steuerbegünstigt in
§ 14-Wertpapiere investiert werden könnten.
Das steuerpflichtige Einkommen sinkt durch diese Investitionen in begünstigtes Anlagevermögen von 40.000 € auf 36.000 €. Die steuerliche Auswirkung ist eine Einkommensteuerreduktion 2007 um 1.744 € (4.000 € x 43,6%).
Durch Einsetzen von 2.256 € und vierjähriges Behalten des Wertpapiers kann nach 4 Jahren ein Kapital von 4.187 € erzielt werden, das ergibt bei Kauf von 100% Anleihen eine Rendite nach Steuern von 21% pro Jahr bei niedrigem Risiko. Davon sind noch die Depotgebühren des Geschäftsdepots und An- und Verkaufsspesen des Wertpapiers abzuziehen.
Fonds |
WPKN |
Anleihenanteil |
Aktienanteil |
4-Jahres-Rendite von |
Raiffeisen-§14-Mix |
081167 |
55% |
45% |
25,4% |
Raiffeisen-§14-MixLight |
072680 |
75% |
25% |
20,0% |
Raiffeisen-§14-Rent |
080542 |
100% |
0% |
8,3% |
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Steuer- |
Kosten |
Rendite |
Gesamt- |
|
|
Rendite |
Rendite |
|
|
|
ersparnis |
der |
von |
Rendite |
Eink.steuer |
E..Wert |
nach |
nach |
|
|
|
|
Wert- |
25.8.03- |
in 4 |
2011 auf |
2011 |
Steuer in |
Steuer in |
Anleger- |
Anleihen- |
Kauf |
2007 |
papiere |
25.8.07 |
Jahren |
Rendite |
A+C+D |
4 Jahren |
pro Jahr |
risiko |
anteil |
A |
|
B |
|
C |
D |
=E |
E:B-100% |
|
|
55% |
4.000 |
-1.744 |
2.256 |
25,4% |
1.016 |
-443 |
4.573 |
103% |
26% |
hoch |
75% |
4.000 |
-1.744 |
2.256 |
20,0% |
800 |
-349 |
4.451 |
97% |
24% |
mittel |
100% |
4.000 |
-1.744 |
2.256 |
8,3% |
332 |
-145 |
4.187 |
86% |
21% |
niedrig |
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in meinem vorigen Steuernewsletter unter
taxnews-30-200709-Freibetrag-fuer-investierte-Gewinne-FBiG-Investitionsbeguenstigung.htm
2) Die Abfertigung neu wird ab 1.1.2008 auf Gewerbetreibende, neue Selbständige, freie Dienstnehmer und Freiberufler ausgeweitet
Für Gewerbetreibende, neue Selbständige und freie Dienstnehmer wird die Abfertigung neu ab 1.1.2008 verpflichtend eingeführt. Die Abfertigung neu galt bisher nur für Arbeitnehmer, die in Betrieben arbeiten, die von der Abfertigung alt auf die Abfertigung neu umgestiegen sind oder seit 2003 ein neues Dienstverhältnis eingegangen sind. Diese Neuregelung wird hingegen nun für sämtliche freie Dienstnehmer in Kraft treten: es werden auch die bereits bestehenden freien Dienstverträge miteinbezogen.
Die Krankenversicherungsbeiträge bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft für Gewerbetreibende und neue Selbständige sinken von 9,1% (2007) um 1,45% auf 7,65% (2008). Durch die Ausweitung der Abfertigung neu wird diese SV-Senkung zunichte gemacht. Ab 1.1.2008 hebt die SVA der gewerblichen Wirtschaft 1,53% Beiträge für die Abfertigung neu von Gewerbetreibenden und neuen Selbständigen ein und leitet diese Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekassen weiter. Dadurch steigen die SVA-Beiträge 2008 auf 9,18%.
Für Freiberufler (ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ziviltechniker u.a.) und Land- und Forstwirte besteht ein Wahlrecht. Sie haben bis 30.6.2008 Zeit, ihre Entscheidung bekanntzugeben. Die Entscheidung kann danach nicht mehr abgeändert werden.
Informationen zur Entscheidungshilfe werde ich Ihnen in einer der nächsten Taxnews-Ausgaben geben. Zur von den Mitarbeitervorsorgekassen erwirtschafteten Rendite ein Zitat:
"Die sogenannten Mitarbeitervorsorgekassen, die für die Arbeitnehmer die "Abfertigung neu"
verwalten, haben laut Nationalbank im Vorjahr satte 2,5 Prozent Rendite "erwirtschaftet".
Nach Abzug der "Kosten der Vermögensverwaltung" sind davon real noch ganze 1,4 Prozent
übrig geblieben."
Quelle: Josef Urschitz, Die Presse, 27.6.2007 http://www.pekabe.at/Data/Presse_70627_Komm.pdf pekabe...Schutzverband der Pensionsberechtigten http://www.pekabe.at/Mediencornerseite.html
3. Sozialversicherungs-Sätze und —Werte 2007 |
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a) für Selbständige und Gewerbetreibende |
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15,5% Pensionsversicherungs- und 9,1% Krankenversicherungsbeiträge, in Summe 24,6%. |
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Unfallversicherungsbeitrag quartalsweise: € 22,44 |
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2007 |
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SV-Beiträge bei SVA |
24,60% |
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Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2007 beträgt € 53.760, 12x jährlich € 4.480. |
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b) für freie Dienstnehmer |
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2007 |
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SV-Dienstnehmeranteil |
13,85% |
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SV-Dienstgeberanteil |
17,45% |
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Summe |
31,30% |
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Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2007 beträgt € 53.760, 12x jährlich € 4.480. |
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c) für Angestellte |
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2007 |
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SV-Dienstnehmeranteil |
18,00% |
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SV-Dienstgeberanteil |
21,90% |
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Summe |
39,90% |
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Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2007 beträgt € 53.760, 14x jährlich € 3.840. |
4. Finanzierung: Eigenkapital ist das solideste Fundament
Hauskäufer mit wenig Geld sind eine leichte Beute / Die Vermögensfrage /
Volker Looman Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.09.2007, Nr. 203, S. 21
Die Krise der nordamerikanischen Hypothekenbanken ist für viele Privatanleger ein Buch mit sieben Siegeln. Das Unverständnis beginnt bei der Frage, wie es möglich war, dass einzelne Banken, die Geld in Immobilienkredite gesteckt hatten, über Nacht zusammengebrochen sind, und es endet bei der Frage, warum sich diese Krise so stark auf die Börsenkurse in Europa ausgewirkt hat. So vielschichtig die Schwierigkeiten sein mögen, so einfach ist ihre Ursache. Der Zusammenbruch der Banken ist ein Lehrstück über Gier und Spekulation, und
die Hintergründe werden in folgender Geschichte deutlich, die in dieser Form erfunden ist, aber letzten Endes doch in dieser Weise abgelaufen ist.
Fünf reiche Unternehmer haben jeweils 500 Millionen Euro auf dem Konto, und die Herren haben gewisse Schwierigkeiten, ihr Kapital zu 10 bis 12 Prozent pro Jahr anzulegen. Deshalb beschließen sie, jeweils ein Zehntel ihres Vermögens in einen Topf zu werfen und mit den 250 Millionen Euro eine Bank zu gründen. Darüber hinaus sammeln sie über die Börse bei 17 000 Privatleuten jeweils 50 000 Euro ein. Von den 850 Millionen Euro zweigen die Gründer beim Börsengang 100 Millionen Euro in ihre Privattasche ab, so dass der Einsatz pro Unternehmer auf 30 Millionen Euro sinkt und das Risiko sich verringert.
Mit der Milliarde Euro, die das Kreditinstitut noch in der Kasse hat, steigen die Unternehmer und ihre Komparsen in das Geschäft mit Hypotheken ein. Zunächst gelten strikte Regeln. Die Höchstgrenze pro Darlehen beträgt 100 000 Euro, so dass das Kapital auf 10 000 Schultern verteilt wird. Außerdem achtet die Bank darauf, dass jeder Kreditnehmer mindestens 50 000 Euro aus der eigenen Schatulle bezahlt und eine Immobilie erwirbt, die 150 000 Euro wert ist. Dadurch ist die Politik der Bank äußerst solide. Sie vergibt Kredite an erstklassige Schuldner und hat als Sicherheit interessante Häuser in der Hand.
Der Preis der Solidität ist aber die Tatsache, dass bei diesem Geschäft nicht viel zu verdienen ist. Erstens sind Privatleute, die beim Kauf einer Villa ein Drittel des Preises aus der eigenen Tasche bezahlen, äußerst rar, und zweitens ist bei diesen Leuten nicht viel zu holen. In Deutschland liegt die Marge im Kreditgeschäft bei 50 bis 100 Basispunkten. In Amerika sind die Spannen etwas höher, doch im Grunde gilt dieselbe Regel. Wer Geld hat und gut verdient, bekommt überall Kredit und bezahlt dafür lediglich normale Zinsen.
Aus diesem Grund müssen sich Unternehmer, die richtig viel Geld verdienen wollen, an Leute wenden, die finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Es gibt überall Menschen, die finanziell zwischen Baum und Borke hängen. Sie haben kein Geld auf der hohen Kante, doch sie träumen vom eigenen Dach über dem Kopf. Sie verdienen durchschnittlich, und der Wunsch, die Miete nicht dem Vermieter zu überweisen, sondern das Geld zur Abzahlung einer Hypothek zu verwenden, ist überdurchschnittlich hoch.
Mieter in dieser Lebenslage sind für geschäftstüchtige Banker die ideale Zielgruppe, wenn die Unternehmer kein Eigenkapital fordern und mit niedrigen Monatsraten zufrieden sind. Die höheren Risiken schlagen sich natürlich in höheren Zinsen nieder, doch das stört die wenigsten Mieter. Sie sind den Banken dankbar, dass sie überhaupt Kredit bekommen, und die Gefahren sind ihnen in der Regel nicht bewusst. Die Banker kennen die Risiken, doch sie hoffen, dass die Erträge unter dem Strich höher als Ausfälle sind.
In den Vereinigten Staaten ist die Vergabe der Hypotheken an Durchschnittsverdiener zum Bumerang geworden. Hier sind so viele Schuldner durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung in Schwierigkeiten geraten, dass die Objekte verkauft werden mussten. Das hat zu einem überangebot geführt, so dass die Preise verfallen sind. In der Folge gerieten einzelne Banken selbst unter den Hammer. Erst wurden die Lücken mit Hilfe neuer Kredite gefüllt, dann mussten die Schalter geschlossen werden, weil die Verkaufserlöse weit unter den Restschulden lagen.
Der Zusammenbruch weniger Banken reichte aus, um das Vertrauen vieler Anleger zu erschüttern. Die Privatleute verkauften ihre Aktien, so dass die Kurse abstürzten. In diesen Strudel wurden selbst Banken gerissen, die überhaupt keine Kredite vergeben hatten, doch sie hatten keine Chance, sich gegen die Abwanderung der Anleger zu wehren. In Deutschland sind viele Banken in diese Krise verstrickt, weil sie Geld in amerikanischen Hypothekenbanken investiert hatten. Die bekanntesten Opfer sind die halbstaatliche IKB Industriekreditbank und die SachsenLB. Sie haben auf der Suche nach lukrativen Geschäften viel Geld in amerikanische Hypothekenbanken investiert, doch die Rechnung ist nicht aufgegangen.
Aus dem Fall können Anleger und Schuldner verschiedene Lehren ziehen. Für die Anleger gilt die Erkenntnis, dass hohe Erträge nur mit Hilfe risikoreicher Geschäfte erzielbar sind. Die Anlage in Durchschnittsverdiener ist keine Sünde, doch der Glaube, dass Immobilien ihren Wert behalten, ist trügerische Hoffnung. Häuser und Wohnungen sind Handelswaren wie Aktien und Anleihen, bei denen die Preise schwanken. Daher ist es auch möglich, dass Anleger bei der Verwertung von Immobilien in die Röhre gucken und 40 oder 50 Prozent ihres Einsatzes verlieren.
Gravierender sind die Folgen für die Kreditnehmer. Sie bleiben in der Regel auf Restschulden sitzen und werden von den Gläubigern auf Jahre hinaus verfolgt, so dass sie zum Teil keine Chance mehr haben, wieder auf die Beine zu kommen. Vor diesem Hintergrund muss an die Grundsätze solider Kreditaufnahme erinnert werden: Beim Kauf des Eigenheims sollte ein Viertel bis ein Drittel des Preises aus eigenem Kapital bezahlt werden. Dieser Puffer kann, wenn alle Stricke reißen und das Haus verkauft werden muss, die finanzielle Rettung sein, weil der Preisverfall durch das Eigenkapital aufgefangen wird.
Genauso wichtig ist die laufende Belastung. Wer für jährliche Zinsen von 5 Prozent und die Tilgung von einem Prozent mehr als ein Drittel seines Nettoeinkommens aufbringen muss, sitzt von Anfang an auf einem Pulverfass, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis er in die Luft fliegt. Es gibt viele Tricks, um die monatliche Belastung auf dem Papier zu senken, doch an der Wirklichkeit führt kein Weg vorbei.
Wer zum Beispiel heute 35 Jahre alt ist, sollte seine Hypothek innerhalb von 15 bis 20 Jahren tilgen, weil sonst der finanzielle Lebensplan ins Wanken gerät. Das bedeutet bei einem jährlichen Nominalzins von 5 Prozent anfängliche Tilgungssätze von 4,5 bis 3 Prozent, und an dieser Grausamkeit führt kein Weg vorbei. Die Vereinbarung gestaffelter Zinsen wie in Amerika, die Verminderung der Tilgung auf ein Prozent oder die Aussetzung der Rückzahlung führen auf Abwege, weil die Eigenheimer auf ihren Schulden sitzenbleiben. Wer statt eines linearen Zinses von 5 Prozent anfänglich nur 4 Prozent bezahlt, nach fünf und zehn Jahren aber Anstiege auf 5 und 6 Prozent akzeptiert und das Ganze nur mit einem Prozent tilgt, hat nach 15 Jahren nichts abgetragen. Die Hypothek steht bei 102 Prozent des Ursprungsbetrages, doch es steht in den Sternen, ob der Wert der Immobilie auch bei 102 Prozent des Kaufpreises liegen wird. Obendrein war der Besitzer die ganze Zeit nur Mieter: Das Geld floss nicht an den Vermieter, sondern an die Bank.
Volker Lohmann ist Finanzanalytiker in Reutlingen.
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6. Kurzinformationen
Die Zuverdienstgrenze für das Kinderbetreuungsgeld steigt ab 1.1.2008 von derzeit 14.600 € auf nunmehr 16.200 €.
"Vor sieben Jahren fielen 150.000 österreicher in den Spitzensteuersatz. Heute sind es 350.000", sagt Finanzminister Wilhelm Molterer zur "Presse". Bei der Diskussion über eine Steuerreform werde es daher auch um die Frage gehen, ob und wann die Einkommensgrenzen für Steuersätze an die Inflationsrate angepasst werden. Denn die derzeitige Einkommensgrenze von 51.000 Euro, ab der der Spitzensteuersatz von 50 Prozent gezahlt werden muss, ist seit 18 Jahren in Kraft. Seither blieben die Grenzen unverändert.
Hätte man die Einkommensgrenze sukzessive der Inflation angepasst, dann würde der Spitzensteuersatz von 50 Prozent statt bei 51.000 € heute erst bei Einkommen von mehr als 75.000 € greifen.
Quelle: Die Presse vom 29.9.2007 http://www.diepresse.com/home/wirtschaft/economist/333347/index.do