TAX - NEWS Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller |
Die Themen:
1. STEUERN SPAREN 2003/2004: Endgültige Steuerersparnis durch Gewinnverschiebung
2. Geplante Körperschaftsteuer-Reduktion für Wirtschaftsjahre ab 2005
3. Kurzinformationen
4. Umsatzsteuervoranmeldung: Anleitung zum Eingeben Ihrer UVA in Finanzonline https://finanzonline.bmf.gv.at/
1. STEUERN SPAREN: Endgültige Steuerersparnis durch Gewinnverschiebung
Werfen Sie bitte einen Blick auf Ihre Buchhaltung Jänner bis November 2003:
Wie hoch ist Ihr bisheriger Jahresgewinn?
Wie hoch ist Ihr erwarteter Jahresgewinn Jänner bis Dez. 2003,
7.100 €, 21.800 € oder 50.870 €?
Wie hoch ist dagegen Ihr erwarteter Jahresgewinn 2004?
Wenn Ihr Jahresgewinn in einem Jahr unter einer dieser drei Sprungstellen liegt und im anderen Jahr darüber, können Sie durch Gewinnverschiebung leicht zwischen € 400,- und
€ 1.600,- Einkommensteuer endgültig einsparen. Lesen Sie in diesem Fall bitte meinen beiliegenden Artikel "Steuern sparen 2003 2004" (Seite 3).
Ich möchte Sie hiermit gesondert darauf hinweisen, daß das einkommensteuerfreie Einkommen von € 7.100,- (Wert 2003) auf € 8.900,- (Wert 2004) angehoben wird.
Dadurch ergeben sich im Bereich der niedrigsten Einkommen hohe Steuersparmöglichkeiten durch gezielte Steuerung der Einkommensverteilung zwischen 2003 und 2004.
Sollten Sie über keine aktuelle Buchhaltung Jänner bis November 2003 verfügen, könnten Sie Ihre Buchhaltung ab 2004 an mich "outsourcen".
2. Geplante Körperschaftsteuer-Reduktion für Wirtschaftsjahre ab 2005
Da der österreichische Körperschaftsteuersatz im Vergleich zu unseren östlichen Nachbarstaaten wesentlich höher ist, soll im ersten Halbjahr 2004 eine Senkung der KöST von 34% auf 31% beschlossen werden. Diese niedrigere KöST gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 1.1.2005 enden.
Damit beträgt die Gewinnausschüttung nach KEST 51,75%. Im Vergleich dazu bringt ein Honorar aus der GmbH, das mit dem höchsten Einkommensteuersatz von 50% besteuert wird, nach dem Einkommensteuerabzug nur 50%. Es ist daher ab einem Einkommen der GmbH-Gesellschafter von 50.870 € vorteilhafter, einen allenfalls verbleibenden Gewinn auszuschütten als diesen durch ein Honorar auszuzahlen.
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Geplante KöST-Reduktion: |
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Wirtschaftsjahre bis 2004 |
Wirtschaftsjahre ab 2005 |
Jahresgewinn GmbH |
100.000 € |
100.000 € |
- Körperschaftsteuer (KöST) |
-34.000 € |
-31.000 € |
ausschüttungsfähiger Gewinn |
66.000 € |
69.000 € |
- 25% Kapitalertragsteuer (KEST) |
-16.500 € |
-17.250 € |
Gewinnausschüttung nach KEST |
49.500 € |
51.750 € |
3. Kurzinformationen
- Die Investitionszuwachsprämie ist auch noch 2004 möglich und verbilligt Anlage-investitionen, die höher als der Durchschnitt der letzten drei Jahre sind, um 10%.
Da dieser Durchschnitt aber jedes Jahr steigt, vor allem dann, wenn Sie 2002 oder 2003 bereits Investitionen vorgezogen haben, wird die Investitionszuwachsprämie jedes Jahr uninteressanter. Details zu dieser relativ komplizierten Regelung entnehmen Sie bitte meiner Taxnews-Ausgabe Nr. 13 vom Nov. 2002. - Wenn Sie Umsatzsteuer und Einkommensteuer mit Telebanking (Internetbanking) gleichzeitig an das Finanzamt überweisen, empfehle ich Ihnen, zwei getrennte überweisungen durchzuführen. Dadurch stellen Sie sicher, daß das Finanzamt Ihre Zahlungen richtig verbucht.
Beispiel: Zahlung 15. Feb. 2004 E 01-03/2004 1.000,00
Zahlung 15. Feb. 2004 U 12/2003 1.214,25
Geben Sie bitte unter "Kundendaten" nicht nur Ihre Steuernummer, sondern Ihre Finanzamts- und Steuernummer an. - Am 31.12.2003 läuft die Schenkungssteuerfreiheit von Sparbuchschenkungen endgültig aus. Diese Möglichkeit wurde bereits zweimal verlängert, mit einer nochmaligen Verlängerung ist nicht zu rechnen. Details können Sie meinen Taxnews-Ausgaben Nr. 14 (Jänner 2003) und Nr. 12 (August 2002) entnehmen.
- Private können Kosten für den Internetzugang über ADSL als Sonderausgabe absetzen, Unternehmer als Betriebsausgabe. Die maximal absetzbaren Sonderausgaben betragen € 50,- für die einmaligen Herstellungskosten des ADSL-Zugangs und € 40,- monatlich. Diese Kosten können nur bis Dez. 2004 als Sonderausgabe abgesetzt werden.
- Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung entfällt ab dem Jahr 2003, Sie brauchen also nicht mehr damit zu rechnen, daß Sie vom Finanzamt noch eine Vorschreibung darüber erhalten.
STEUERN SPAREN 2003/2004:
Endgültige Steuerersparnis durch Gewinnverschiebung
Voraussetzung: Sie ermitteln Ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Da der Einkommensteuertarif progressiv ist, sollten Sie durch Gewinnverschiebung Gewinnsprünge
in zwei aufeinanderfolgenden Jahren vermeiden, dadurch können Sie folgende Beträge an Einkommensteuer sparen:
zu vermeiden: |
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2003 |
2004 |
2003 |
2004 |
2003 |
2004 |
Gewinn |
26.800 € |
16.800 € |
55.870 € |
45.870 € |
13.000 € |
3.000 € |
Einkommensteuer |
6.901 € |
2.958 € |
19.685 € |
15.127 € |
1.675 € |
0 € |
Summe 2003 und 2004 |
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9.859 € |
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34.812 € |
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1.675 € |
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anzustreben: |
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Gewinn |
21.800 € |
21.800 € |
50.870 € |
50.870 € |
7.100 € |
8.900 € |
Einkommensteuer |
4.634 € |
4.634 € |
17.185 € |
17.185 € |
0 € |
0 € |
Summe 2003 und 2004 |
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9.268 € |
|
34.370 € |
|
0 € |
Einkommensteuer-Ersparnis |
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-591 € |
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-442€ |
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-1.675 € |
Die wichtigsten drei Sprungstellen des Einkommensteuertarifs sind:
21.800 € Spitzensteuersatz springt von 31% auf 41%
50.870 € Spitzensteuersatz springt von 41% auf 50%
bis 2003: 7.100 € Spitzensteuersatz springt von 0% auf 21%, ab 7.271 € auf 31%
ab 2004: 8.900 € Spitzensteuersatz springt von 0% auf 31%
Sie sollten also vermeiden, daß Ihr Gewinn in einem Jahr unter einer dieser Sprungstellen liegt und in nächstem Jahr darüber. Wenn Sie rechtzeitig erkennen, daß Sie durch Gewinnverschiebung Einkommensteuer sparen können, könnten Sie zwei Maßnahmen setzen:
1. Ersuchen Sie Ihre Kunden, noch im Dezember oder erst im Jänner Ihr Honorar zu bezahlen.
2. Bezahlen Sie Ihre Lieferanten noch im Dezember oder erst im Jänner.
Falls Sie an der Berechnung Ihrer Einkommensteuer interessiert sind: der bis 2003 gültige Einkommensteuertarif lautet:
Einkommen von € |
% |
Abzüglich |
Abzüglich |
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Fixbetrag € |
Allg. Absetzbetrag € |
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bis 7.110 |
0% |
0,00 |
0,00 |
Einkommen zw. |
7.271 bis 21.800 |
31% |
1.491,40 |
741,00 |
14.535-18.168 |
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817,00 |
18.169-21.800 |
21.801 bis 50.870 |
41% |
3.671,40 |
274,00 |
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ab 50.871 |
50% |
8.249,70 |
0,00 |
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Zur genauen Berücksichtigung der Einschleifregelungen des Allgemeinen Absetzbetrages ist eine Software unbedingt erforderlich. Ich unterstütze Sie bei allen diesen Berechnungen gerne.
4. Umsatzsteuervoranmeldung: Anleitung zum Eingeben Ihrer UVA in Finanzonline
Gehen Sie auf die Internet-Adresse: https://finanzonline.bmf.gv.at/
Geben Sie die Zugangsdaten ein, die Sie vom Finanzamt erhalten haben:
Teilnehmer
Benutzer
PIN
Gehen Sie auf : Eingaben/ Erklärung
Art der Erklärung Umsatzsteuervoranmeldung
Jahr ________
Monat ________
Steuernummer ,
bestehend aus Finanzamts- und Steuernummer in einem geschrieben ________________
Klicken Sie das Feld "Weiter" an.
Klicken Sie Unternehmensdaten an.
überprüfen Sie Ihren Namen, damit Sie sicher sein können, daß Sie Ihre Steuernummer richtig eingegeben haben.
Feld Lieferungen anklicken
Im Feld 000 geben Sie die inländischen Nettoumsätze an: ______________
Im Feld 005 geben Sie die nicht umsatzsteuerbaren Auslandsumsätze an: ______________
Im Feld 022 geben Sie nochmals die inländischen Nettoumsätze an: ______________
Klicken Sie auf "Eingaben im Datenkorb ablegen"
Klicken Sie oben auf Vorsteuer
und geben Sie im Feld 060 die Vorsteuer an: ______________
Klicken Sie auf "Eingaben im Datenkorb ablegen"
Klicken Sie auf Vorberechnung,
überprüfen Sie die Höhe der UVA: ___________________________________________
Klicken Sie "Ich versichere, ... " an.
Klicken Sie auf "Erklärung versenden".
Am Bildschirm erscheint: Der Antrag wurde eingebracht.
Sie haben erfolgreich Ihre UVA mit Finanzonline an Ihr Finanzamt übermittelt.
Klicken Sie oben auf "Ende" der "Finanzonline-Sitzung".