TAX - NEWS

Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 8 vom Jänner 2002

 

Die Themen:

1.       Was die Anspruchsverzinsung für Sie im Jahr 2002 bedeutet
2.       Reisekosten für Selbständige und Angestellte in € und Eurobeträge für die Abrechnung Ihrer Dienstnehmer ab 2002
3.       änderungen im Gebührengesetz ab 1.1.2002
4.       überblick über die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte, freie Dienstnehmer und Selbständige ab 2002

 

1.       Was die Anspruchsverzinsung für Sie im Jahr 2002 bedeutet

Ein Blick in die Presse oder den Standard bestätigt es: Der Basiszinssatz beträgt derzeit 2,75%, und zwar seit 1.10.2001. Der Basiszinssatz ist nicht zu verwechseln mit den Leitzinsen, die Leitzinsen betragen derzeit 3,25%, das ist der EZB-Tendersatz. Addieren Sie 2% zum Basiszinssatz und Sie erhalten den Zinssatz für die Anspruchsverzinsung.

Darunter versteht man die Verzinsung von Einkommen- und Körperschaftsteuer-Nachzahlungen für 2001 ab dem Stichtag 1.7.2002. Es gibt eine Bagatellgrenze von 

ATS 688,-- / € 50,-- für die Anspruchszinsen, das bedeutet, daß Anspruchszinsen vom Finanzamt erst festgesetzt werden, wenn die Zinsen € 50,-- übersteigen. Die folgende Tabelle veranschaulicht Ihnen in der Spalte "zinsenfreie Wochen", wie viele Wochen ab dem 1.7.2002 Sie noch Zeit haben, um Ihre Steuererklärungen für 2001 fertigzustellen:

 

Nachzahlung

 

Anspruchszinsen

Bagatellgrenze

zinsenfreie

 Steuererkl.:

in ATS

in €

Zinssatz

pro Jahr

in ATS

in €

Tage

Wochen

Zeit bis

50.000,00

3.633,64

4,75%

2.375,00

688,02

50,00

106

15

Ende Okt.

100.000,00

7.267,28

4,75%

4.750,00

688,02

50,00

53

8

Ende Aug.

200.000,00

14.534,57

4,75%

9.500,00

688,02

50,00

26

4

Ende Juli

300.000,00

21.801,85

4,75%

14.250,00

688,02

50,00

18

3

Mitte Juli

Die freiwillige Entrichtung von Steuernachzahlungen für das Jahr 2000 bis zum 30.9.2001 hat dem österreichischen Budget Einnahmen von ATS 13 Mrd. gebracht.

Weitergehende Details zur Anspruchsverzinsung finden Sie in den Taxnews -Ausgaben vom Dezember 2000 und vom April 2001 auf meiner Homepage www.meller.biz.

Wir werden rechtzeitig einen Termin für die Erstellung Ihres Jahresabschlusses vereinbaren, damit Ihnen kein Nachteil aus der Anspruchsverzinsung entsteht!

 

2.       Reisekosten für Selbständige und Angestellte in € und Eurobeträge für die Abrechnung Ihrer Dienstnehmer ab 2002

 

 

Werte für 2002

 

Reisekosten

ATS

Tagesdiäten Inland (inkl. 10% USt)

363,27

26,40

Nächtigungsdiäten Inland (inkl. 10% USt)

206,40

15,00

km-Geld für PKW (0% USt)

4,95

0,36

km-Geld für Mitfahrer (0% USt)

0,55

0,04

 

 

 

Kindergeld und Familienbeihilfe

 

 

Kinderbetreuungsgeld monatlich

5.998,11

435,90

                          Täglich

199,94

14,53

                          Zuverdienstgrenze

200.900,38

14.600,00

Familienbeihilfe Zuverdienstgrenze

120.058,62

8.725,00

 

 

 

Sonstige Euro-Beträge

 

 

Zukunftssicherungsbetrag

4.128,09

300,00

Kirchenbeitrag

1.032,02

75,00

Essensbons

60,55

4,40

Krankenscheingebühr

49,95

3,63

       

 

3.       änderungen im Gebührengesetz ab 1.1.2002

Dienstzeugnisse, Vollmachten, Ratenansuchen an das Finanzamt werden ab 1.1.2002 gebührenfrei. Mietverträge müssen weiterhin vergebührt werden, und zwar durch überweisung der Mietvertragsgebühr an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern und Ausfüllen des Steuerformulars "Geb1". Bisher konnten Mietvertragsgebühren bis zu 

ATS 5.000,-- durch Aufkleben von Stempelmarken entrichtet werden, diese Möglichkeit entfällt ab 1.1.2002.

 

4.       überblick über die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte, freie 

Dienstnehmer und Selbständige ab 2002

 

Euro-Beiträge in der Sozialversicherung ab 2002

ATS

Höchstbeitragsgrundlage im ASVG 14x jährlich

44.996,18

3.270,00

 = Höchstbeitragsgrundlage im GSVG 12x jährlich

52.495,54

3.815,00

Geringfügigkeitsgrenze im ASVG:

monatlich, 14x jährlich

4.149,28

301,54

 

 

 

täglich

318,69

23,16

           

 

 

Dienstgeber

Dienstnehmer

Summe

Angestellte

 

 

 

Krankenvers.

3,50%

3,40%

6,90%

Pensionsvers.

12,55%

10,25%

22,80%

Unfallvers.

1,40%

0,00%

1,40%

Arbeitslosenvers.

3,00%

3,00%

6,00%

Insolvenzentgelt-

 

 

 

Sicherungsfonds

0,70%

 

0,70%

Wohnbauförderungsbeitrag

0,50%

0,50%

1,00%

Arbeiterkammerumlage

 

0,50%

0,50%

Summe GKK

21,65%

17,65%

39,30%

Dienstgeberbeitrag

4,50%

 

 

Dienstgeberzuschlag

0,50%

 

 

Kommunalsteuer

3,00%

 

 

Summe Lohnnebenkosten

29,65%

 

 

 

 

 

 

Freie Dienstnehmer

 

 

 

Krankenvers.

3,25%

3,25%

6,50%

Pensionsvers.

12,55%

10,25%

22,80%

Unfallvers.

1,40%

0,00%

1,40%

 

17,20%

13,50%

30,70%

 

 

 

 

Selbständige: "Neue Selbständige" und Gewerbetreibende

Krankenvers.

0,00%

8,90%

8,90%

Pensionsvers.

0,00%

15,00%

15,00%

 

0,00%

23,90%

23,90%

Unfallvers. Jährlich

 

1.091,33 ATS

79,31 €